Unser Steuergeld muss im Land bleiben, um den heimischen Wirtschaftskreislauf aufrechtzuerhalten. Das sollte selbstverständlich sein”, sagt der Kärntner Landesrat Christian Benger. Daher wurde mittels Regierungsbeschluss die Arge Regional ins Leben gerufen.
In der Arge Regional sind die Vertreter der Agrarabteilung, die Bildungsabteilung, die Gesundheitsabteilung, das Beschaffungswesen des Landes, der Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Kabeg, der privaten Krankenhäuser und der Landwirtschaftlichen Fachschulen. Es werden von allen Teilnehmern Kriterien erarbeitet für ein Bestbieterprinzip bei der Lebensmittelbeschaffung in öffentlichen Einrichtungen, deren Betrieb mit Steuergeld aufrechterhalten wird. Zu den Kriterien zählen beispielsweise Gentechnikfreiheit oder kurze Transportwege.
Vorbild ist die Bauwirtschaft in Kärnten, wo das Bestbieterprinzip heimische Firmen stärkt, möglich macht es die EU-Vergaberichtlinie von 2014. “Weg vom Billigstbieter hin zum heimischen Lieferanten, ist die Devise”, so Benger.
Die Arge Regional habe sich laut Benger in ihrer letzten Sitzung auf ein Positionspapier mit sechs Punkten geeinigt. Auch im Koalitionsausschuss sei dieses Papier als gemeinsamer politischer Wille angenommen worden. Rückenwind erhalten die Kärntner Bemühungen von Bundesseite, denn im Nationalrat wurde die Änderung des Bundesvergabegesetzes beschlossen und wurden Lebensmittel ins Vergabegesetz aufgenommen. Betroffen davon sind Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Kuhmilch, Butter, Eier, Gemüse und Obst. “Das bedeutet, dass öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kasernen, Pflegeheime oder Schulen bei der Lebensmittelbeschaffung nicht mehr die billigsten Angebote nehmen müssen, sondern zu regionalen Produkten greifen können. So bleibt unser Geld im Land”, betont Benger.
Jetzt liege es an den Ländern, ihre Kriterien entsprechend zu formulieren, damit die öffentlichen Einrichtungen entsprechend dem Bundesvergabegesetz heimische Lebensmittel beschaffen, so Benger.
Das 6-Punkte-Programm
1. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Land und den öffentlichen Rechtsträgern, dass so viele Lebensmittel wie möglich in erster Linie aus Kärnten, in zweiter Linie aus Österreich verwendet werden sollen. Damit soll eine verbesserte Nutzung der Stärken regionaler Anbieter und ökologischer Aspekte erreicht werden.
2. Das Land und die öffentlichen Rechtsträger bekennen sich gemeinsam mit den Sozialpartnern Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer zur Zusammenarbeit und der Erarbeitung von Ausschreibungskriterien für Lebensmittel sowie von Leitlinien in den jeweiligen Bereichen im Rahmen der Zielsetzungen des Landes.
3. Der Bezug von vorgefertigten Produkten soll hinsichtlich des angestrebten Bezugs von Produkten aus Kärnten bzw. Österreich evaluiert werden.
4. Betreffend Bezug von Bioprodukten wird die Zielsetzung des dahin gehenden Landtagsantrags sowie das Setzen individueller, steigender, prozentueller Ziele in den einzelnen Bereichen angestrebt.
5. Spezielle Schwerpunktprojekte sollen die Bewusstseinsbildung bei Mitarbeitern, Schülern, Patienten und Klienten verstärken.
6. Der Mut zur Saisonalität und die Umstellung von Tiefkühl- und Trockensortiments auf heimische Frischware soll durch speziellen Fokus auf die Zielbegrifflichkeiten des biologischen Anbaus, der Urproduktion, der Ökologie und Qualität erfolgen.