Das Europaparlament, der Ministerrat und die EU-Kommission verständigten sich im Trilog auf eine größere Transparenz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Demnach müssen Hersteller von Pflanzenschutzmitteln zukünftig Einsicht in ihre Studien gewähren, in denen die Gesundheits- und Umweltrisiken der Wirkstoffe untersucht wurden. Ist ein Antrag auf Zulassung angenommen, wird die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) die Studien veröffentlichen. Allerdings kann der Antragsteller auf Ausnahmen von der Veröffentlichung bestehen, wenn dies Firmengeheimnisse berührt und die Einsicht von Wettbewerbern dem Antragsteller schaden könnte. Die EFSA wird den geheim gehaltenen Teil der Studien prüfen und entscheiden, ob er der Öffentlichkeit wirklich vorenthalten werden muss.
“Wir haben den Ruf nach mehr Transparenz verstanden”, erklärte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis und bezieht sich auf Forderungen der europäischen Bürgerinitiative gegen die Wiederzulassung von Glyphosat. Die Studien müssten nun zu einem frühen Zeitpunkt im Zulassungsprozess veröffentlicht werden, hob Andriukaitis hervor. Vor allem der Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte im Europaparlament für Streit gesorgt.
Die deutsche EU-Abgeordnete und Berichterstatterin Renate Sommer (CDU) setzte sich dafür ein, dass die Studien erst dann veröffentlicht werden, wenn der Wirkstoff auch zugelassen ist. Sommer konnte sich aber gegen eine Mehrheit im EU-Parlament nicht durchsetzen, die für eine Veröffentlichung gleich mit der Antragstellung plädierte. Sie trat daraufhin als Berichterstatterin zurück.
Die EU-Kommission hatte im April 2018 einen Vorschlag zu mehr Transparenz im allgemeinen Lebensmittelrecht der EU vorgelegt, der neben der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auch gentechnisch veränderte Organismen und Futtermittelzusatzstoffe betrifft. Innerhalb von weniger als einem Jahr konnten sich Parlament, Rat und Kommission einigen. AIZ
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