Wasserschongebiete: Auflagen für den Pflanzenschutz

Jeder ist selbst für das Einhalten der Auflagen verantwortlich.

Zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung sowie zur Sicherung der künftigen Trink- und Nutzwasserversorgung kann die Behörde ein Schongebiet verordnen. Wasserschongebiete schützen besonders wichtige Grundwasservorkommen. Es gelten spezielle Auflagen, Nutzungseinschränkungen, Verbote und Gebote, die eingehalten werden müssen.

Welche Flächen sind betroffen?

Quelle: DORIS
Ansicht über Doris Weboffice

Zum Wasserschongebiet wird ein (meist größeres) Gebiet per Verordnung des Landeshauptmannes erklärt. Schongebiete sind besonders zum Schutz der Poren-Grundwasserkörper im Alpenvorland, von Karstgebieten, der Tiefengrundwässer der Molassezone sowie der tertiären Becken im Kristallin erforderlich. Eine direkte Information an Flächennutzer über das Bestehen eines Wasserschongebietes erfolgt nicht – die Information muss im Gegensatz zu Wasserschutzgebieten eigenständig eingeholt werden. Welche Flächen in einem Wasserschongebiet liegen, kann einfach über „Doris Weboffice“ eruiert werden (Ansicht: Trinkwasser/BWSB). Diese Ansicht zeigt somit immer den aktuellsten Stand und ist auf Smartphone und Computer abrufbar.

Weiters können die Wasserschongebiete auch über den „Agraratlas“ (www.
agraratlas.inspire.gv.at) identifiziert werden. Durch Anklicken von „PSM-Schutzgebiete“ wird das jeweilige Schongebiet in die Karte ein­gezeichnet. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten, da der Layer nur einmal jährlich aktualisiert wird und somit kurzfristigere Anpassungen noch nicht enthalten sind.

Bestimmte Wirkstoffe sind nicht erlaubt

Der Einsatz von Herbiziden mit den Wirkstoffen Terbuthylazin, Metazachlor und Dimethachlor ist in Wasserschutz- und Schongebieten nicht erlaubt, diese sind sehr leicht auswasch-bar und werden verbreitet im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen. Es sind dabei die Kulturen Mais, Raps und Kohlgemüse betroffen. Wer an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ teilnimmt, darf diese Wirkstoffe in der Gebietskulisse bei Mais, Sorghum und Raps auch nicht anwenden. Wichtig ist auch, dass eine lückenlose Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt wird.

 

- Bildquellen -

  • Doris Wasserschutz Und Schongebiete: DORIS
  • Bdr: Wallner/BWSB
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AUTORDI Thomas Wallner; BWSB
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