Die Genehmigung von Anträgen wird bis 2025 und die Auszahlung von Mitteln aus dem Österreichischen Waldfonds bis 2027 ermöglicht. „Mit der zweiten Änderung der Sonderrichtlinie geht der Waldfonds damit in die Verlängerung um ein Jahr“, berichtet Forstministerin Elisabeth Köstinger. Der Fonds wurde bekanntlich 2021 auf Initiative des Landwirtschaftsministerium eingerichtet und mit einem Volumen von 350 Millionen Euro dotiert. Die bisherige Umsetzung des Waldfonds im ersten Jahr und die anhaltend starke Nachfrage würden die große Bedeutung des Fonds für die heimische Forst- und Holzwirtschaft bestätigen, so die Ministerin.
Mit der Verlängerung erreiche man auch Rechtssicherheit für interessierte Projektwerbende, deren Vorhaben sich an längeren Umsetzungszeiträumen orientieren müssen.
Durch nachfrageorientiere Umschichtungen stünden künftig insbesondere für die Maßnahme 2 („Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder“) vermehrt Mittel zur Verfügung, die noch weitere Projektgenehmigungen ermöglichen.
Anträge an den Waldfonds sind je nach Maßnahme laufend möglich oder erfolgen über spezielle „Calls“. Bisher wurden bereits 23 solcher Aufrufe zu verschiedensten Themen wie Biodiversität, Waldbrand und CO2-Bonus veröffentlicht. Laut Angaben aus dem Ministerium sind bis Ende Jänner 2022 rund 14.500 Anträge an die Behörden eingegangen, für die rund 125 Millionen Euro aus dem Waldfonds ausgeschüttet wurden.
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