Vollständige und richtige Angaben in der Tierliste sind eine Voraussetzung, um die korrekte Prämienberechnung für die einzelnen Kategorien bei den ÖPUL 2015-Tierschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Beispielsweise ist für die Auszahlung von Schafen, Ziegen und Schweinen bei den Maßnahmen “Tierschutz – Weide” und “Tierschutz – Stallhaltung” neben den erforderlichen Angaben (in der Beilage “MFA-Angaben” des Mehrfachantrages-Flächen) die korrekte Beantragung der jeweiligen Stückzahlen in den dafür vorgesehenen Positionen der Tierliste erforderlich. In der Tierliste ist der Stückbestand der am Betrieb gehaltenen Tierarten jedenfalls zum Stichtag 1. April anzugeben. Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Tierbestand im Jahresverlauf schwankt und sich dadurch eine Änderung gegenüber dem Stand zum Stichtag 1. April ergibt. Gegebenenfalls muss nach der Abgabe des Mehrfachantrages-Flächen eine Korrektur zur Tierliste eingereicht werden.
Um die Berechnung des durchschnittlichen Jahrestierbestandes zu erleichtern, steht auf der AMA-Homepage unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Listen ein Formular im Excel-Format zur Verfügung. Mit diesem lässt sich der durchschnittliche Bestand für ein Kalenderjahr (voraus-)berechnen. Mit dem Formular kann auch der Tierbestand des Vorjahres nachgerechnet werden, da hier bereits alle Daten vorliegen. Bei ähnlichen Verhältnissen kann dann das ermittelte Ergebnis für die Beantragung in der aktuellen Tierliste des Mehrfachantrages-Flächen herangezogen werden.
Bei Rindern sind keine Angaben in der Tierliste erforderlich, diese werden automatisch aus der in der AMA eingerichteten Rinderdatenbank entnommen. In den “MFA-Angaben” des Mehrfachantrages-Flächen sind jedoch gegebenenfalls nicht förderfähige Tiere einzutragen.
Datenabgleich zwischen AMA und der Bundesanstalt Statistik Österreich
In der Bundesanstalt Statistik Österreich wird das Veterinärinformationssystem (VIS) umgesetzt. In dieser Datenbank sind unter anderem alle Schaf-, Ziegen- und Schweine-Tierhalter und die meldepflichtigen Tierbewegungen registriert. Meldepflichtige Ereignisse gemäß der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 sind für diese Tierhalter Ab- und Zugang von lebenden Tieren, Schlachtungen etc. Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an das VIS gemeldeten Tierbewegungen ist der jeweilige Tierhalter. Die gespeicherten Tierinformationen können vom Tierhalter unter www.ovis.at eingesehen werden.
Die AMA muss gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 die Daten der Tierliste und der Rinderdatenbank an das VIS melden. Im Gegenzug dazu muss gemäß einschlägiger Festlegungen der Europäischen Kommission ein Abgleich der an das VIS gemeldeten Tierinformationen mit den AMA-Daten vorgenommen werden. Die AMA kann dadurch neben der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen die Antragsangaben im Bereich der Tierschutzmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Schweinen an Hand der VIS-Daten plausibilisieren und nachprüfen. VIS-Daten werden auch für Vor-Ort-Kontrollen im Bereich der gekoppelten Stützung und der Cross Compliance verwendet. Auf die gewissenhafte Angabe und Meldung der Tierdaten ist daher besonders zu achten, um Auszahlungsverzögerungen und Förderungskürzungen zu vermeiden. Quelle: AMA
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- Stall: agrarfoto.com