Im Juli 2022 wurde im Nationalrat ein Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten in der Schweineproduktion beschlossen. Während dies für Neubauten bereits seit dem Vorjahr gilt, wurde für bestehende Stallungen eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Begründet wurde dies damals mit der notwendigen Planungssicherheit für die rund 18.000 heimischen Schweinebauern. Vom VfGH wurde eben diese Übergangsfrist – auf Antrag der SPÖ-Alleinregierung im Burgenland – jedoch als „unsachlich und zu lange“ beurteilt und aufgehoben.

Im Sommer zogen dann betroffene Schweinebauern aus Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark ebenfalls vor das Höchstgericht, da der Nationalrat keine Nachfolgeregelung getroffen hat und das Verbot daher mit Juni 2025 in Kraft treten würde.

Antrag trotz bestehender Unsicherheit abgelehnt

Die Landwirte sahen deshalb ihr Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung, das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums, auf Investitionsschutz sowie den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Wie die Austria Presse Agentur berichtet, erteilte der VfGH nun auch diesem, sogenannten Individualantrag, eine Abfuhr. Begründung: Den Höchstrichtern zufolge sei ein solcher Antrag nur dann zulässig, wenn das angefochtene Gesetz die rechtlich geschützten Interessen des Antragstellers nicht nur potenziell, sondern aktuell beeinträchtigt. Dennoch räumte der VfGH ein, dass derzeit Unsicherheit – und damit keine Planbarkeit – bestehe, wann das Verbot nun tatsächlich in Kraft tritt. „Unter der hypothetischen Annahme der Untätigkeit des Gesetzgebers“ könne die möglicherweise in Zukunft geltende Rechtslage allerdings nicht angefochten werden.

Wie also die Pattsituation lösen die derzeit die ganze österreichische Schweinebranche umtreibt? Der Niederösterreichische Bauernbund hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des VfGH-Entscheids den Verfassungsrechtler und Vizerektor der JKU-Linz, Andreas Janko, um Prüfung des Sachverhalts gebeten. Dessen Gutachten ergab, dass die derzeitige Situation, obwohl der Verfassungsgerichtshof die im Nationalrat beschlossene Regelung aufgehoben hat, noch nicht automatisch verfassungskonform sei.

Bundesregierung am Zug

Für die Bauernbündler ist deshalb klar: „Die Bundesregierung muss im verfassungsrechtlichen Rahmen handeln und umgehend eine gesetzliche Lösung für die Schweinebauern herbeiführen.“ Dass es bis heute an einer solchen mangelt, sei insofern unverständlich, da ein vom Verband „Schweinehaltung Österreich“ und dem Bauernbund erarbeiteter Vorschlag schon seit Monaten am Schreibtisch des zuständigen Sozialministers Johannes Rauch (Die Grünen) liege. „Die lange Ungewissheit schürt Zukunftsängste bei den Bäuerinnen und Bauern und gefährdet die Zukunft der Branche“, betont NÖ Bauernbunddirektor Paul Nemecek. Nachsatz: „Als Anwalt der Bäuerinnen und Bauern wird sich der Bauernbund weiterhin konsequent für die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft einsetzen.“

- Bildquellen -

  • Mastschweine auf Vollspalten: agrarfoto.com
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AUTORRed. CW
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