Verdacht bestätigt – ein Freiland-Putenmastbetrieb am Bodenseeufer in Vorarlberg ist von einer Infektion mit dem hochpathogenem Vogelgrippevierus (Stamm H5N8) betroffen – dies hat das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (Bmgf) heute (11. Nov. 2016) bekanntgegeben. Demnach liegt der betroffene Betrieb in unmittelbarer Nähe des Fundortes, an dem am vergangenen Wochende Wildvögel positiv auf die Krankheit untersucht wurden. Der Betrieb wurde umgehend vom Amtstierarzt gesperrt. Die Tiere des Geflügelbestands werden nun tierschutzgerecht gekeult, die Tierkadaver unschädlich beseitigt und der Betrieb anschließend gereinigt und desinfiziert. Für Menschen besteht keinerlei Gefahr, da es bisher keine Hinweise dafür gibt, dass der Subtyp H5N8 für den Menschen gefährlich ist.
Um den betroffenen Betrieb werden eine Schutzzone (Radius mindestens drei Kilometer) und eine Überwachungszone (Radius mindestens zehn Kilometer) gezogen. Innerhalb der Schutzzone werden alle geflügelhaltenden Betriebe amtstierärztlich untersucht.
Biosicherheit – ab sofort gilt Stallpflicht
Besondere Maßnahmen innerhalb der Schutzzone:
• In allen Geflügelbetrieben müssen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden;
• Die Freilandhaltung von Geflügel ist verboten – das Geflügel muss so aufgestallt werden, dass kein Kontakt mit Wildvögeln stattfinden kann;
• Alle seuchenverdächtigen Vögel (Abfall der Legeleistung, Abfall der Futteraufnahme, vermehrte Todesfälle) müssen der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden; ?
• Verendet aufgefundene Wasservögel und Greifvögel sind der zuständigen Amtstierärztin/dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.
Häufung von Fällen in Europa
Seit dem Wochenende seien rund um den Bodensee, auch im angrenzenden Deutschland und der Schweiz, mehr als 100 tote Wasservögel entdeckt worden – vor allem Reiherenten – meldet das Bmgf. Auch aus Polen, Ungarn, Kroatien und Schleswig-Holstein seien diese Woche Fälle der Aviären Influenza des Subtyps H5N8 gemeldet worden. In Ungarn sei ein Betrieb mit Puten von der Geflügelpest betroffen. Das aktuell gehäufte Auffinden dieser Erkrankung dürfte mit dem Zug von Wildvögeln Richtung Süden zu tun haben.
Aufgrund der Häufung von bestätigten Fällen in Europa ist auch auöerhalb des derzeit betroffenen Gebietes um den Bodensee eine erhöhte Aufmerksamkeit angebracht. Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sollen nicht berührt oder geborgen werden, der Fundort ist aber bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Büro der Amtstierärztin/des Amtstierarztes) zu melden. Geflügelhalter, insbesondere in der Nähe zu Freigewässern, werden auf die Gefahrenlage hingewiesen und es wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaönahmen empfohlen.