Vogelgrippe in Niederösterreich: Vorsicht weiterhin geboten

Der Ausbruch der hoch ansteckenden Aviären Influenza, besser bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest, hatte es heuer in sich. Vorerst ist es ruhig im Land unter der Enns. Äußerste Vorsicht ist dennoch geboten.

Reinigungsarbeiten haben derzeit in den Geflügelställen im Land, insbesondere in den Sperrbezirken, oberste Priorität.

In den vergangenen Wochen wurde die Vogelgrippe in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch vier Geflügelbetriebe in Ober- und Niederösterreich mit rund 230.000 Tieren waren bereits betroffen – ein Gros davon auf einem Betrieb in Biberbach, wo der enorme logistische Aufwand sogar einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres nach sich zog.
Aufgrund der besorgniserregenden Situation stufte das zuständige Gesundheitsministerium zu Monatsanfang ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko ein. Mit den Sicherheitsmaßnahmen soll eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe bestmöglich eingedämmt werden.

Stallpflicht aufrecht

Um positiv getestete Betriebe wird eine Sperrzone errichtet: Geflügelhaltungen in diesen Regionen werden von Amtstierärzten kontrolliert und es gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Geflügel und deren Erzeugnisse dürfen nur unter Auflagen aus der Sperrzone verbracht werden. In Niederösterreich sind derzeit die Bezirke Amstetten, Melk, Scheibbs und Waidhofen an der Ybbs (Stadt) betroffen. Diese wurden als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen.
In diesen Regionen gilt noch bis Mitte Dezember eine generelle Stallpflicht für Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren. Kleinhaltungen sind von dieser ausgenommen, sofern eine Trennung von Wassergeflügel und Hühnern beziehungsweise Puten sichergestellt ist. Weiters müssen die Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Bauern mit positiv getesteten Beständen mussten nach dem fachgerechten Entsorgen der Tiere ihre Ställe selbst desinfizieren und durften für
30 Tage kein Geflügel einstallen.
Rund 80 Prozent des heimischen Geflügelbestandes sind in solchen Fällen durch die Tierversicherung der Österreichischen Hagelversicherung erfasst. Bund und Länder bezuschussen die Versicherungsprämie für die Landwirte mit 55 Prozent. Treten Tierseuchen am Hof auf, wird der Tierwert laut fixen Tarifen ersetzt. So auch der biologische Leistungseinbruch, etwaige Schäden und Entwertung durch Entsorgung oder Deklassierung der Eier oder der Ertragsausfall durch leer gebliebene Stallungen.
Vorerst scheint sich aber die Lage beruhigt zu haben, wie Landesveterinärdirektorin Christina Riedl der BauernZeitung auf Nachfrage mitteilt: „Wir hoffen, dass nun keine neuen Fälle mehr auftreten.“ Nachsatz: „Bei Wildtieren treten immer noch positive Fälle auf.“

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Nach wie vor gilt Stallpflicht in Regionen mit stark erhöhtem Risiko.

Derzeit keine neuen Fälle

Dem pflichtet auch der Geschäftsführer der Geflügelwirtschaft Östereich (GWÖ), Michael Wurzer, bei: Seit einer Woche gab es keine neuen Verdachtsfälle mehr.“ Auf den Geflügelhöfen im Land laufen indes die Desinfektionsarbeiten auf Hochtouren, wie GWÖ-
Obmann Markus Lukas weiß. „Besonderes Augenmerk liegt auch auf der fachgerechten
Lagerung des zuvor entfernten Mistes“, ergänzt er. Insgesamt sei die strikte Einhaltung der Hygienevorgaben dieser Tage oberstes Gebot, um (noch) Schlimmeres zu verhindern.

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Das Einhalten der Hygienevorschriften schützt vor Einschleppung.

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  • Mobiler Hühnerstall: Foto: Countrypixel - stock.adobe
  • Stallhygiene: Foto: AMA-Marketing
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AUTORJohannes Stift
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