Vogelgrippe: EU-Kommission lockert Kennzeichnungsregeln bei Freilandeiern

Zeitraum der erlaubten Stallhaltung auf 16 Wochen verlängert

Die Änderung der Vorschriften ist eine direkte Reaktion der Europäischen Kommission auf die Bedenken der EU-Hühnerzüchter hinsichtlich der potenziellen wirtschaftlichen Verluste für Freilandhaltungsbetriebe durch die Vogelgrippe. Foto: agrarfoto.com

Eier aus Freilandhaltung dürfen EU-weit als solche vermarktet werden, auch wenn die Legehennen aufgrund von Vogelgrippe-Ausbrüchen bis zu 16 Wochen im Stall gehalten werden mussten, teilte heute die EU-Kommission mit. Eier von Hennen aus der Freilufthaltung, die mehr als zwölf Wochen im Stall gehalten wurden, durften bisher nicht mehr als “Eier aus der Freilandhaltung” etikettiert werden. Um die Eiererzeuger vor wirtschaftlichen Schäden in Zeiten der Vogelgrippe zu bewahren, hat die EU-Kommission die Kennzeichnungsregeln jetzt gelockert. Der kritische Zeitraum, bis zu dem die Hennen wegen Veterinärauflagen im Stall gehalten werden dürfen ohne den Status “Freilandeier” zu verlieren, wird von zwölf auf 16 Wochen verlängert. Die Neuerung wurde heute im Amtsblatt der EU L 306 veröffentlich und gilt ab dem 25. November 2017. In der EU werden rund 14% der Legehennen im Freiland gehalten, mit besonders hohem Anteil in Großbritannien und Irland.

Die Änderung der Vorschriften ist eine direkte Reaktion der Europäischen Kommission auf die Bedenken der EU-Hühnerzüchter hinsichtlich der potenziellen wirtschaftlichen Verluste für Freilandhaltungsbetriebe durch die Vogelgrippe. EU-weite veterinärrechtliche Beschränkungen verlangen, dass Hühner im Stall gehalten werden müssen, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Dies steht in direktem Widerspruch zu den EU-Vorschriften für Eier aus Freilandhaltung, die besagen, dass Legehennen tagsüber ununterbrochen Zugang zum Freiland haben müssen. AIZ

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  • Freilandhennen 92 ID79194(1): agrarfoto.com
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23. November 2017