Elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten (Bezirk Lienz) – diese Bilanz des Pfingstwochenendes führt zur nunmehr dritten Abschussanordnung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf in Osttirol. Die Verordnung tritt mit Ablauf des heutigen Mittwochs, den 31. Mai in Kraft und gilt für acht Wochen.
„Mit der neuen Verordnung für Prägraten dehnen wir das Gebiet, in dem ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus und erhöhen die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann“, hofft LHStv. Josef Geisler. In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann nunmehr ein Wolf geschossen werden. Fünf Jagdgebiete sind überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort können zwei Wölfe erlegt werden.
Almbewirtschaftung hat Vorrang
Gerade für die Osttiroler Almen ist die Beweidung durch Schafe extrem wichtig. Jedes vierte Schaf, das den Sommer auf einer Tiroler Alm verbringt, tut dies in Osttirol. Auf 117 Almen weiden dort im Sommer jährlich rund 17.000 Schafe und sorgen so für ein Offenhalten der Landschaft, für Artenvielfalt und den Schutz vor Naturgefahren.
In Summe sind in Tirol derzeit vier Abschussverordnungen für einen Wolf in Kraft, drei in Osttirol und eine im Ötztal. Sowohl im Ötztal als auch in Osttirol wurde die Anwesenheit eines Wolfes inzwischen mehrfach durch genetische Untersuchungsergebnisse bestätigt.
Die Ortsbauernschaft Prägraten hat währenddessen ein Kopfgeld von 1.000 Euro auf den Schadwolf ausgesetzt – siehe https://bauernzeitung.at/1-000-euro-kopfgeld-fuer-osttiroler-schadwolf/.
Bär im Lechtal bestätigt
Nachdem im Lechtal bereits im April mehrmals anhand von Spuren im Schnee, Aufnahmen einer Wildkamera und Losung ein Bär nachgewiesen wurden, liegen nun auch die DNA-Ergebnisse zu den Schafrissen Mitte Mai in Weißenbach vor. Hier wurde ein Bär nachgewiesen. Es gibt aktuell keine Hinweise, dass es sich im Lechtal um einen Bären handelt, von dem eine erhöhte Gefahr für Menschen ausgeht. „Nur in einem solchen Fall haben wir die Möglichkeit, sofort zu handeln – denn die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Wenn – wie im vorliegenden Fall – Nutztiere betroffen sind, sind uns derzeit aufgrund der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen die Hände gebunden“, drückt LHStv. Geisler sein Unverständnis dafür aus, dass trotz Nutztier-Verlusten aktuell keine Möglichkeit für eine Entnahme besteht und drängt damit einhergehend auf eine schnellstmögliche Änderung der FFH-Richtlinie.
Anfang April dieses Jahres wurde in Weißenbach anhand eines Wildtierrisses auch ein Wolf bestätigt. Hier konnte mittlerweile auch das Individuum bestimmt werden. Es handelt sich um den Wolf mit der Bezeichnung 181 MATK. Dieser wurde vergangenen Herbst in Mutters (Bezirks Innsbruck-Land) und in weiterer Folge in Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und zuletzt im Jänner dieses Jahres in Kärnten nachgewiesen.
Informationen finden sich auch unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.
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