Unterstützung für Feuerwehr, Blasmusik und Co.

Fonds für gemeinnützige Vereine in Höhe von 700 Mio. Euro

Auch Freiwillige Feuerwehren können um Unterstützung ansuchen.

Die Corona-Krise stellt auch gemeinnützige Vereine wie Freiwillige Feuerwehren, Blasmusikkapellen oder Sportvereine vor finanzielle Herausforderungen. Finanzminister Gernot Blümel hat deshalb einen Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) in Höhe von 700 Mio. Euro aufgestellt. Ab 8. Juli können Förderanträge gestellt werden. Den Vereinen wird mit einem Fixkostenzuschuss sowie einem pauschalen Struktursicherungsbeitrag geholfen.

Das Landwirtschaftsministerium hat an der Erarbeitung mitgewirkt und erreicht, dass auch Freiwillige Feuerwehren und anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften anspruchsberechtigt sind. Ministerin Köstinger betonte: „Gemeinnützige Vereine sorgen für Zusammenhalt, erhalten Traditionen am Leben und helfen uns dabei, eine Gemeinschaft zu sein. Sie sind das Rückgrat unseres Landes.“

Bauernbund-Direktor Nobert Totschnig: “Ohne Ehrenamt würden ländliche Regionen ziemlich leer werden. Attraktive ländliche Regionen, Arbeitsplätze und eine intakte Umwelt bleiben nur dann erhalten, wenn sich die Bevölkerung am Land wohl fühlt. Es soll trotz der Umstände aber möglich sein, sich hier kulturell oder sportlich weiterentwickeln zu können. Auch die Nachbarschafts- und Katastrophenhilfe ist unverzichtbar. Mit der Unterstützung des Ehrenamtes fördert die Bundesregierung genau diese für die ländlichen Regionen so wichtigen Organisationen.”

Fragen und Antworten zum Fonds

Welche Vereine sind anspruchsberechtigt?
• Non-Profit-Organisationen entsprechend Bundesabgabenordnung
• Rechtsträger, an denen förderbare Organisationen beteiligt sind
• Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
• sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften anspruchsberechtigt sind.

Wichtige Unterstützung für unter anderem für
• ca. 15.000 gemeinnützige Sportvereine
• über 2.000 Blasmusikvereine, rund 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine
• ca. 4.800 Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände

Wie ist die Unterstützung aufgebaut?
• Fixkostenzuschuss: Für förderbare Kosten, die im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. September 2020 anfallen. Unter anderem:
– Zahlungsverpflichtungen für Vereinshaus-Miete oder Pacht
– Betriebsnotwendige Versicherungsprämien
– Zinsauswendungen für Kredite und Darlehen
– Buchhaltungskosten, Lohnverrechnung, Jahresabschlusskosten
– Kosten für Steuerberater
– Wasser, Energie, Telekommunikation, Reinigungskosten, Abwasser/Müll
– Durch COVID-19 notwendig gewordene betriebsnotwendige Aufwendungen (z.B. Schutzmasken)
– Kosten, die bis 10. März 2020 für Veranstaltungen angefallen sind, die Corona-bedingt nicht stattfinden konnten (z.B. Miete für Veranstaltungsort)

• Zusätzlich Struktursicherungsbeitrag: Pauschalbetrag für Aufwendungen, die durch den Fixkostenzuschuss nicht erfasst sind.
– Beträgt 7 % der Einnahmen des Jahres 2019
– Maximal 120.000 Euro

Wie hoch sind die Fördersummen? 
• Ist die Summe der förderbaren Kosten höher als 3.000 Euro, erhält die Organisation höchstens den Einnahmenausfall. Zur Berechnung werden die Einnahmen der ersten 3 Quartale 2020 mit denen des Jahres 2019 verglichen. Waren die Einnahmen 2019 ungewöhnlich niedrig, können Einnahmen der Quartale 2018 hinzukommen.
• Die Förderung ist mit max. 2,4 Mio. Euro je Förderungswerber begrenzt.

Wie funktioniert die Antragstellung und die Abwicklung?
• Die Unterstützung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
• Antragstellung ist ab 8. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 online unter
www.npo-fonds.at möglich.
• Auszahlung in zwei Tranchen vorgesehen.
– Vor dem 30. September 2020 unmittelbar nach Abschluss des Förderungsvertrags: 50 %
– Nach dem 30. September 2020 nach Vorlage der Nachweise: Restbetrag
• U.a. folgende Daten müssen im Antrag angegeben bzw. vorgelegt werden:
– Identifikationsdaten (etwa ZVR-Zahl) des Förderwerbers
– Lichtbildausweis der für den Förderungswerber handelnden Person
– Kontodaten mit inländischer Bankverbindung
– Angaben zur Gemeinnützigkeit (z.B. Statuen beilegen)
– Einnahmenausfall in den ersten drei Quartalen 2020 (Vergleich zu 2019)
– Förderbare Kosten für April bis September 2020
– Gegebenenfalls Bestätigung des Steuerberaters
• Rückzahlung der Förderung bei falschen Angaben, Verhinderung von Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen.

Antragsstellung, nähere Informationen, eine Hotline-Nummer wie auch Fragen und Antworten stehen auf www.npo-fonds.at zur Verfügung.

- Bildquellen -

  • Feuerwehruebung 6 ID93148: Agrarfoto.com
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