Der Generalsekretär der LK Österreich, Ferdinand Lembacher, begrüßt den mehrheitlichen Nationalratsbeschluss eines Gesetzespakets, mit dem die Hauptfeststellung der land- und forstwirtschaftlichen Einheits-
werte mit 1. Jänner 2023 novelliert wird. „Damit wird ein bewährtes System rechtlich abgesichert und aktualisiert. Die Betriebe können darauf vertrauen, dass der Einheitswert weiterhin als Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben herangezogen wird“, sagt Lembacher.
Grundlage für Steuern und Abgaben
Mit dem Beschluss der Novelle von Bewertungs- und Bodenschätzungsgesetz kommt der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte alle neun Jahre zu aktualisieren. Mit der Hauptfeststellung werden bekanntlich die Grundlagen für die Steuern und Abgaben der bäuerlichen Betriebe aktualisiert. Dabei ist es nicht mehr erforderlich, dass die Land- und Forstwirtbetriebe vom Finanzamt angeschrieben werden und Erklärungen zurücksenden müssen. Auch die Grundlagen der letzten Hauptfeststellung 2014 bleiben in den meisten Punkten bestehen.
Neu ist die Aktualisierung der Klimadaten, bei denen die aktuelle 30-Jahres-Periode 1991 bis 2020 einbezogen wird. Vorgesehen ist, dass alle Betriebe bis zum 30. September 2023 ihre aktualisierten Einheitswertbescheide erhalten. Ebenso im Gesetzespaket enthalten ist die Aktualisierung und Digitalisierung der Bodenschätzung, die bis zum Jahr 2027 umgesetzt wird. Diese ist die Grundlage für die landwirtschaftliche Einheitsbewertung und findet auch in vielen anderen Bereichen Anwendung. Das dritte Element bildet die Umstellung auf ein sogenanntes rollierendes Verfahren zur Aktualisierung der agrarischen Einheitswerte in der Zukunft. Dieses Verfahren soll in weiterer Folge an die Stelle des bisherigen neunjährigen Hauptfeststellungsverfahrens treten und für eine Reduktion des wiederkehrenden Verwaltungsaufwandes sorgen.
Dabei ist vorgesehen, anhand von Indikatoren zu überprüfen, inwieweit für bestimmte Teilbereiche neue Einheitswertbescheide ergehen sollen.
Praxistaugliche Lösung
Für den Bauernbund-Abgeordneten Franz Eßl aus Salzburg ist mit der Änderung des Bewertungsgesetzes und der automatisierten Feststellung von Einheitswerten „eine praxistaugliche Lösung gefunden worden“, alles in allem unbürokratisch und kostengünstig. Eßl: „Es bringt Vorteile für Bäuerinnen und Bauern, für ingesamt rund 550.000 Grundbesitzer, aber auch für den Staatshaushalt und somit die Menschen in unserem Land.“
Auch für die Finanzverwaltung bedeutet diese Änderung eine Reduktion kostenintensiver Bürokratie. Kritik übte Eßl an der SPÖ. Einige rote Abgeordnete hatten sich gegen die Pauschalierung im Einkommensteuergesetz ausgesprochen. Eßl erinnerte sie daran, dass dies gemeinsam 2015 mit der SPÖ beschlossen wurde. „So schnell kann sich die Sichtweise ändern“, so Eßl in Richtung der Oppositionspartei.