Totschnig legt seine Arbeitsbilanz vor

Seit Mai 2022 ist Norbert Totschnig Österreichs Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Seither sei viel für die heimische Landwirtschaft und den ländlichen Raum gelungen, zog Totschnig dieser Tage ein Resümee der vergangenen Monate und Jahre.

Bundesminister Norbert Totschnig

Für ihn stand seit Beginn seiner Amtszeit vor allem die Kurskorrektur des Green Deal der EU im Fokus, so der Minister. Bekannt für seine Fachexpertise, Hartnäckigkeit wie auch für seine verbindliche Art nennt der gebürtige Osttiroler Bauernsohn als wichtigste Erfolge etwa für 2024 die Senkung des Wolfs-Schutzstatus, die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung, das 360 Mio. Euro-Impulsprogramm für die Landwirtschaft, das Agrardiesel-Paket, die Vereinbarung zur Sicherung der Wasserversorgung in Ostösterreich, mehr Mittel für den Schutz vor Naturgefahren und die Aufstockung des Waldfonds.

Nachfolgend ein Auszug aus der vorgelegten Arbeitsbilanz des Ministers:

  • Umsetzung der GAP
    Die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seit 1. Jänner 2023 gibt Österreichs Bäuerinnen und Bauern Stabilität und Planbarkeit. Insgesamt stehen bis 2027 jährlich rund 1,8 Mrd. Euro pro Jahr für die bäuerlichen Familienbetriebe, deren multifunktionalen Leistungen und zur Entwicklung des ländlichen Raumes zur Verfügung.
  • Impulsprogramm
    Zur Abfederung der Inflation haben das Landwirtschaftsministerium und die Länder heuer ein 360 Mio. Euro-Impulsprogramm für die Landwirtschaft (gilt bis 2027) beschlossen. Damit erhalten die Bauern eine Wertanpassung ihrer Leistungen für die Umwelt, das Klima, das Tierwohl, die Bio- und die Berglandwirtschaft. „Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit“, sagt Totschnig. Die um 8 Prozent erhöhten Prämiensätze der ÖPUL-Maßnahmen sowie der Ausgleichszulage (+14 % Erhöhung für Betriebe mit besonders hoher Erschwernis) gelangen am 19. Dezember erstmals zur Auszahlung.
  • Aufstockung des BML-Budgets
    Für 2024 wurde für das BML ein Budget von rund 3,1 Mrd. Euro veranschlagt, um 130 Mio. Euro mehr als im Jahr davor. Totschnig: „Das ist ein klares Bekenntnis zur Versorgungssicherheit, zur Entwicklung des ländlichen Raumes, dem Schutz vor Naturgefahren sowie für einen klimafitten Wald und eine sichere Wasserversorgung.“
  • 300 Mio. Euro Entlastungspaket
    Für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft wurden heuer der Agrardiesel, ein Teuerungsausgleich in Form eines Bodenbewirtschaftungsbeitrages sowie Sondermittel für mehr Tierwohl beschlossen und dafür in Summe 300 Mio. Euro budgetiert.
  • Weitere Entlastungsmaßnahmen
    Konkret zählen zu den Entlastungsmaßnahmen, die seit 2022 beschlossen wurden, die CO2-Rückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft im Zuge der Ökosozialen Steuerreform (2022), die temporäre Agrardiesel-Rückvergütung (2022) oder (ebenfalls 2002) die Soforthilfe für den geschützten Anbau unter Glas oder Folie von Obst- und Gemüse und im Gartenbau, um die hohen Energie- und Produktionskosten abzufedern.
    Im gleichen Jahr hatten die Bäuerinnen und Bauern mit den explodierenden Kosten bei Energie, Dünge- und Futtermitteln als Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zu kämpfen. Deshalb wurde ein 110 Mio. Euro-Versorgungssicherungspaket geschnürt.
    Mit 120 Mio. Euro werden 2023 bäuerliche Betriebe mit einem pauschalen Zuschuss (flächen- und tierbezogen) sowie mittels eines verbrauchsabhängigen Zuschusses für stromintensive Betriebszweige gezielt unterstützt. 2023 folgte die Stromkostenbremse für bäuerliche Haushalt. Damit Familien mit dem Lastprofil „Landwirtschaft“ durch die Stromkostenbremse bis Mitte 2025 entlastet werden können, wurde ein Antragsmodell umgesetzt.
  • EU-Hilfe für Acker-, Puten- und Almbauern
    Um auf Kostensteigerungen zu reagieren, mobilisiert die EU 2023 aus der GAP-Agrarreserve Unterstützung für jene Betriebe, die unter besonders schwierigen Umständen produzieren mussten. Für Österreichs Acker-, Puten- und Almbetriebe gab es 5,5 Mio. Euro.
  • EU-Soforthilfe für den Obst- und Weinbau
    Der Obst- und Weinbau wurde im Frühjahr 2024 durch Spätfrost massiv geschädigt. Für die Unterstützung beider Sparten wurden 10 Mio. Euro bereitgestellt.
  • Herkunftskennzeichnung
    Seit 1. September 2023 gilt die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung als ein erster konkreter Umsetzungsschritt für mehr Transparenz auf unseren Tellern.
  • Schulterschluss für mehr Tierwohl (2022)
    Im Juni 2022 ist mit der Novellierung der Tierhaltungsverordnung sowie des Tiertransport- und Tierschutzgesetzes ein branchenübergreifender Schulterschluss für mehr Tierwohl und Planungssicherheit gelungen. So wurde ein Export-Verbot von Schlacht- und Masttieren in Drittstaaten sowie eine Anhebung des Mindestalters für den Kälbertransport beschlossen.
  • Strategieprozess „Vision 2028+“
    Mit dem Ziel, dass Österreich auch in 20 Jahren noch eine wettbewerbsfähige, aktive Land- und Forstwirtschaft in einem vitalen, ländlichen Raum hat, wurden 170 Maßnahmen erarbeitet. Dies geschah unter breiter Einbindung aller relevanten Stakeholder und unter wissenschaftlicher Begleitung.

EU-Politik mit Sachverstand

Einen Namen gemacht hat sich Totschnig auch für seinen Einsatz auf internationaler und EU-Ebene betreffend der Versorgungssicherheit und für eine „EU-Politik mit Sachverstand“. So hat Totschnig vor zwei Jahren als erster Minister auf EU-Ebene eine Senkung des Wolfs-Schutzstatus in Europa gefordert und damit jenen Stein ins Rollen gebracht, der zuletzt die Vertragspartner in der Berner Konvention dazu bewogen hat, sich auf eine Absenkung des Schutzstatus von Wölfen von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu einigen.

2023 hat Totschnig mit einem weiteren Vorstoß und der Gründung einer Kulinarik-Allianz mit Frankreich und Italien eine Absage an Laborfleisch mitinitiiert. Vorerst gestoppt und verschoben wurde auch dank des politischen Einsatzes von Totschnig die EU-Entwaldungsverordnung. Und mit einem „Kompetenzbrief zur stärkeren Einbindung des Rat Landwirtschaft bei Land- und forstwirtschaftlichen Schnittmaterien“ haben 2023 insgesamt 15 EU-Staaten Österreichs Vorstoß unterstützt.

Weiters zu agrarpolitischen Erfolgen unter seiner Mitwirkung zählt der Minister den Stopp der EU-Pflanzenschutzverordnung SUR (2023), mehr Wahlfreiheit samt Koexistenz mit der Bio-Produktion und Sortenvielfalt beim Einsatz neuer Züchtungsmethoden (2023), die Allianz „For Forest Group“ (2022) von Österreich, Finnland, Schweden, Slowenien und Frankreich oder das Forstmonitoring (2022): Der Vorstoß Österreichs und Finnland zur federführenden Behandlung der Forstthematik im Agrarrat wurde mehrheitlich unterstützt.

Weitere Punkte der BML-Arbeitsbilanz betreffen unter anderem RED III (2023), „Waldbiomasse bleibt Erneuerbare Energie“, bilaterale Vereinbarungen und Erklärungen mit Frankreich, Bayern, Angola und Ägypten sowie zur Verbesserung der Exportchancen, zwei Lebensmittelprotokolle mit China für Schlachtnebenprodukte und Milchprodukte aus Schaf- und Ziegenmilch.

Landwissen, Bildung, Fairness

Auf der Plattform www.landwissen.at werden seit 2023 Lernmaterialien, Unterlagen sowie Wissen über Landwirtschaft, Lebensmittel, Wald und Wasser zur Verfügung gestellt. Und mit dem Aktionsplan „Smart Farming“ (2023) wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Digitalisierung in der Landwirtschaft vorangetrieben. 2024 wurde auch beschlossen, dass in Zukunft die land- und forstwirtschaftliche Ausbildung künftig erstmals bundeseinheitlich geregelt wird. Künftig entfallen etwa die Prüfungsgebühren für Meisterprüfungen und die Berufsjagdwirtschaft wird als Lehrberuf anerkannt. Und seit heuer bietet das Fairness-Büro Bäuerinnen und Bauern sowie Verarbeitern kostenlose und anonyme Hilfe, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind.

In der Auflistung finden sich zudem die AMA-Gesetzesnovelle (2022), die Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels (2023, 2024), die Anpassung der Pauschalierungsgrenzen (2023), die Erhöhung der steuerlichen Einnahmegrenze (2023) für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 45.000 Euro, die Absicherung des Einheitswertes (2023), der Waldfonds (2024), das Aktionsprogramm Klima, Sicherheit, Lebensraum für die Wildbach- und Lawinenverbauung (2024), die Novelle des Forstgesetzes (2023), der Drei-Punkte-Plan zur Stärkung des Holzbaus (2023), mehr Mittel für die Waldbrandbekämpfung (2024), die Weingesetz-Novelle (2023), die Einheitliche Vorgehensweise des Lebensmittelhandels bei einem Blackout (2023), der Fünf-Punkte-Resilienzplan für eine sichere Lebensmittelversorgung (2023), der Nationale Bericht zur Lebensmittelversorgungssicherheit (2023), Mehr Transparenz im Lebensmittelhandel (2023), die Regionen-Strategie (2022) und die RegionImpuls-Tour durch ganz Österreich (2023).

Als Wasserminister nennt Totschnig auch den Trinkwassersicherungsplan (2023), 200 Mio. Euro zusätzlich für Österreichs Trinkwasserversorgung (2022, 2023), 80 Mio. Euro für Sofortmaßnahmen gegen das Hochwasser (2024), das Jahrhundert-Projekt RHESI (2024) sowie die Grundsatzvereinbarung zur Sicherung der Wasserressourcen im Osten (2024).

- Bildquellen -

  • Totschnig: APA/Jan Hetfleisch
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AUTORRed. BW
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