Tiroler Landesbeitrag für Mountainbike-Routen steigt um 66 Prozent

630 offiziell freigegebene Mountainbike-Routen mit einer Gesamtlänge von 6.600 Kilometern sowie mehr als 150 Singletrails mit einer Länge von 350 Kilometern gibt es in Tirol.

Mit 1. April startet die Mountainbike-Saison offiziell. Die gegenseitige Rücksichtnahme von Freizeitsportlern und Grundeigentümern ist Grundvoraussetzung für das Vergnügen am Berg.

Das Tiroler Mountainbike-Modell wurde zugunsten der Wegehalter überarbeitet. „Mit dem heurigen Jahr erhöht das Land Tirol seinen Beitrag zur Abgeltung von Einschränkungen im Eigentumsrecht und Bewirtschaftungserschwernissen für freigegebene Wege um 66 Prozent von zwölf auf 20 Cent pro Laufmeter. Für Singletrails beträgt der Landesbeitrag nunmehr 30 Cent, zweieinhalb Mal so viel wie bisher“, freut sich LH-Stv. Josef Geisler und bedankt sich bei Finanzreferent LH Anton Mattle für die tatkräftige Unterstützung: „Es ist nicht selbstverständlich, dass in Zeiten wie diesen eine derart substanzielle Erhöhung möglich ist. Von der Erhöhung profitieren rund 2.000 Grundeigentümer und Wegehalter im Tiroler Mountainbike-Modell.“

Inflation und E-Bike-Boom

Die letzte Wertanpassung des Landesbeitrages für freigegebene Mountainbike-Routen wurde 2017 vorgenommen. „Seitdem sind nicht nur die Preise gestiegen, auch die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer hat erheblich zugenommen. Der E-Bike-Boom macht sich gerade am Berg bemerkbar und ist eine zusätzliche Herausforderung für die Bewirtschaftung der Almen und Wälder“, erklärt Josef Geisler und appelliert einmal mehr an alle Bergradler, nur auf freigegebenen Routen zu fahren sowie Rücksicht auf die Land- und Forstwirtschaft und andere Nutzer zu nehmen. Die nunmehrige Valorisierung des Landesbeitrages soll auch dazu beitragen, das bestehende Angebot abzusichern und bedarfsgerecht auszubauen. Die offizielle Mountainbike-Saison geht von 1. April bis zum 31. Oktober eines Jahres.

Mountainbike-Modell bringt Rechtssicherheit

Zuletzt sorgte ein Medienbericht über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) für teilweise Verunsicherung der Wegehalter. „Das Tiroler Mountainbike-Modell ist und bleibt der beste und einzige Schutzschirm für die Wegehalter“, versichert Geisler. Das OGH-Urteil wurde intensiv geprüft. Es hat keine gravierenden Auswirkungen auf die Grundeigentümer, zur rechtlichen Absicherung wird aber ein Nachtrag zu bestehenden Nutzungsübereinkommen angeboten. Für neu hinzukommende Mountainbike-Routen gibt es ab der Sommersaison 2024 eine überarbeitete Vertragsversion. „Beides stellt eine Schadloshaltung der Wegehalter im Hinblick auf das OGH-Urteil sicher. Nähere Informationen zu den Nachträgen haben die Tourismusverbände und teilweise Gemeinden bereits erhalten“, erläutert Klaus Pietersteiner, Verantwortlicher für das Programm „Bergwelt Tirol – miteinander erleben“. 

Erfolgsmodell seit 1997

Seit 1997 schließen Grundeigentümer und Wegehalter im Rahmen des Tiroler Mountainbike-Modells Nutzungsverträge mit Tourismusverbänden oder Gemeinden und ermöglichen so ein legales Befahren des Wegenetzes. Im Gegenzug werden die Einschränkungen im Eigentumsrecht und die Bewirtschaftungserschwernisse abgegolten. Durch die subsidiäre Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes werden Wegehalter zudem schadlos gehalten. Die subsidiäre Haftpflichtversicherung des Landes hat eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro. Diese ist in den vergangenen zehn Jahren für Vorfälle mit Mountainbikern lediglich sieben Mal zum Tragen gekommen.

- Bildquellen -

  • MTB Modell 2 Elfer Stubai 073: Land Tirol
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AUTORRed. HP
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