Gewerbliche Transporteure haben auf Langstreckenfahrten mit heutigem Tag schärfere Auflagen zu erfüllen.

Der für Tierschutz zuständige Gesundheitsminister Johannes Rauch (Die Grünen) hat gestern (19.09.) ein neues Regelwerk für den gewerblichen Transport lebender Nutztiere vorgelegt. Laut Ministeriumsangaben werden hierzulande jährlich 12.500 gewerbliche Tiertransporte abgewickelt. Die durchführenden Transportunternehmen sind somit mit dem heutigen Tag mit einigen Verschärfungen konfrontiert.

Ab. 20. September in Kraft

So müssen sie Kälber ab heute (20.09.) spätestens alle neun Stunden mit Milch oder Milchersatz versorgen. Außerdem ist nun Wasser für alle ausgewachsenen Tiere auf Langstrecken verpflichtend anzubieten. Die Temperatur muss bei der Verladung und während des Transports im Fahrzeuginneren  zwischen 5 und 30 Grad liegen. Ansonsten ist ein klimatisiertes Fahrzeug einzusetzen. Für die Vorhersage entlang der Strecke ist ein eigens von der GeoSphere Austria (vormals ZAMG) entwickeltes Wettertool zu benutzen.

Passende Tränken für alle Tierarten

Klare Vorgaben macht die Verordnung auch hinsichtlich Ausstattung der Transporter. So muss die Beschaffenheit von Tränken und deren Montagehöhe zur transportierten Tierart passen. Auch die technische Ausstattung mit Navigationssystemen und Fahrtenschreibern wurde klar festgeschrieben. Dass die gesetzlichen Ruhezeiten der Tiere eingehalten wurden, müssen Transporteure ab heute durch Vorlage der Fahrtenbücher und durch Foto- oder Videodokumentation sowie Tachografen belegen. Die Dokumentationen müssen nach dem Transport verpflichtend an die Behörden übermittelt werden. Bei unplausibler Planung können Transporte dem Gesundheitsressort zufolge nun einfacher untersagt oder bei Verstößen strengere Strafen ausgesprochen werden.

Für die neuen Tränkebestimmungen hat das Gesundheitsministerium eine Übergangsfrist zur Umrüstung der LKW bis Juli 2025 vorgegeben.

Bäuerliche Transporte nicht betroffen.

Seitens des Bauernbundes wird auf Nachfrage betont, dass die präsentierte Novelle ausschließlich Transportunternehmen betrifft, welche Nutztiere länger als 8 Stunden verbringen. „Die Verordnung ändert für die Landwirtschaft nichts“, stellt man klar.

 

- Bildquellen -

  • Zuchtviehverladung: agrarfoto.com
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AUTORRed. CW
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