Tierarzneimittelgesetz: Neue Regeln zum Antibiotikaeinsatz

Das neue Tierarzneimittelgesetz trägt der Verantwortung der Tierhalter Rechnung und sichert einen praxistauglichen Antibiotikaeinsatz.

Antibiotikaeinsatz – so wenig wie möglich, so viel wie nötig – mit dieser Zielsetzung hat Gesundheitsminister Johannes Rauch ein neues Tierarzneimittelgesetz erstellt, das die Bundesregierung per 6. Juli 2023 in Begutachtung geschickt hat. Der Gesetzesentwurf wurde im Einvernehmen mit Landwirtschaft und Tierärzten ausgearbeitet. Die Begutachtung soll bis August laufen, der parlamentarische Beschluss soll im Herbst erfolgen.

Kernpunkte des Gesetzesentwurfs sind

  • ein Benchmark-System und Maßnahmenprogramm,
  • Regelungen für die Abgabe von Antibiotika an Tierhalter,
  • jedes erkrankte Tier darf mit Antibiotika behandelt werden, unter bestimmten Bedingungen ist ein Antibiogramm zu erstellen,
  • grundsätzlich sollten Antibiotika immer nur bei einer Erkrankung
    eingesetzt werden.

Schwellenwerte und Antibiogramm

Mittels Verordnung kann der Gesundheitsminister in Zukunft Schwellenwerte für den Antibiotika-Verbrauch in Betrieben erlassen. Bei Überschreiten der Schwellenwerte ist unter Beziehung des Betreuungstierarztes ein Maßnahmenprogramm zu erstellen und durchzuführen, das kaskadenartig aufgebaut ist. Die Kontrolle und Entscheidung über die Maßnahmen obliegt der zuständigen Behörde. Bei TGD-Teilnehmern kann als Alternative zur Kontrolle der Behörde die Vollziehung und Überwachung im Rahmen eines TGD-Programmes erfolgen.

Weiterhin möglich bleibt die Abgabe einzelner Tierarzneimittel zur Verwendung durch die Tierhalter. Bei antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln kann dies an Bedingungen geknüpft werden.

Ein Antibiogramm ist zu erstellen, wenn:
• ein eingesetztes Antibiotikum nicht wirkt und ein anderes verschrieben werden soll,
• bei wiederholtem oder längerfristigem Einsatz eines Antibiotikums bei einer Tiergruppe,
• bei kombinierter Verabreichung mehrerer Antibiotika,
• bei Abweichung von den Zulassungsbedingungen,
• bei Anwendung von Wirkstoffen mit besonderer Bedeutung für die Humanmedizin.

Erkranken weitere Tiere im Bestand und zeigen diese dieselben Symptome, ist für diese kein weiteres Antibiogramm nötig. Mit der Behandlung der Tiere kann bereits vor Vorliegen des Antibiogramms begonnen werden.

Strasser: “Medikamente verantwortungsvoll anwenden”

Laut Bauernbundpräsident Georg Strasser schafft das neue Gesetz Klarheit für die Bauern. Der Einsatz von Antibiotika sei ein sensibles Thema in der Gesellschaft. Strasser: “Wir schaffen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang.“ Auch der Landwirtschaftssprecher der Grünen Abg.z.NR Clemens Stammler bewertet den Entwurf positiv. Laut Stammler sind die Antibiogramme wichtig, um kritische Antibiotika als oft letzte Behandlungsmöglichkeit zu erhalten. Bereits jetzt bieten die Tiergesundheitsdienste in den Bundesländern zahlreiche Beratungen und finanzielle Förderung für Antibiogramme, von denen die Mitgliedsbetriebe profitieren.

Die Gesetzesnovelle ergibt sich aus zwei EU-Verordnungen zum Tierarzneimitteleinsatz, die unmittelbar national angewendet werden müssen.

Fortsetzung des erfolgreichen Wegs der Reduktion

Schon in den vergangenen Jahren konntein Österreich der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung deutlich reduziert werden. So wurden im Jahr 2021 in Österreich 39 Tonnen antimikrobiell wirksame Substanzen zur Behandlung von Nutztieren in Verkehr gebracht, um 4,58 Tonnen oder 10,5 % weniger als im Jahr 2020. Das zeigt der kürzlich veröffentlichte AURES-Bericht. Damit ging auch die Rate des in der Humanmedizin besonders problematischen Krankenhauskeims MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) im Jahr 2021 auf 3,9 % zurück (2018: 6,4%). Auch in der Humanmedizin geht der Einsatz von Antibiotika zurück.

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QuelleH.M.
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