BauernZeitung: Können Sie der Forderung nach Aufhebung der SVS-Beiträge für heuer etwas abgewinnen?
Meier: Diese Frage muss der Gesetzgeber entscheiden. Angesichts dieser Pandemie gerade im Gesundheitsbereich anzusetzen und die Sozialversicherung zu schwächen, wäre wohl ein falsches Signal.
Um wie viel Geld geht es – für die Bauern, für die gesamte SVS?
Das Budgetvolumen der gesamten SVS beträgt mehr als neun Milliarden Euro.
Manche argumentieren damit, die Regierung habe die Devise ausgegeben: “Koste die Corona-Krise, was es wolle.“
Der Bundeskanzler und der Finanzminister haben damit ja eher zum Ausdruck gebracht, dass man es der Wirtschaft und damit auch der Landwirtschaft ermöglichen muss, den erzwungenen Stopp in vielen Branchen wieder zu beenden, um die Krise möglichst rasch zu überwinden. Wir müssen alle Einkommen erzielen können, um Beiträge leisten zu können.
Wie groß war bisher der Andrang von Landwirten um Unterstützung, etwa über Ihre Hotline?
Nachdem auch wir unsere Sprechtage von einem Tag auf den anderen aussetzen mussten, hat sich die Anzahl virtueller Anfragen über Telefon und Internet massiv erhöht, nämlich mehr als verdreifacht, darunter natürlich auch viele Landwirte.
Wie hält es die SVS mit anderen Versicherten, etwa den vielen Freiberuflern?
Gleich wie mit den Landwirten auch. Es gibt hier keine Bevorzugung.
Gibt es seitens der SVS ein Entgegenkommen für Landwirte, die derzeit nachweislich nicht liquide sind?
Während die Regierung an mehreren Hilfspaketen arbeitet, haben auch wir in der SVS besonders schnell und unbürokratisch reagiert, um unsere Versicherten zu unterstützen: durch Stundung der Beiträge, Ratenzahlung sowie Nachsicht der Verzugszinsen. Allen, die nun in einer Notlage sind, empfehle ich, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos per E-Mail oder mittels Online-Formular eingebracht werde.
Auch SVS-Obmann Peter Lehner sagt, ein Krankenversicherungs-Beitrag soll und darf nun nicht zu einem Liquiditätsengpass führen.
Stimmt, das würde unsere massiv geforderten Selbstständigen in der Corona-Krise noch zusätzlich treffen. Wer jetzt direkt oder indirekt durch Corona von Erkrankung und Quarantäne betroffen ist oder wegen massiven Geschäftseinbußen in Zahlungsschwierigkeiten gerät, wird von der SVS bestmöglich unterstützt. Daher mein Appell: Bitte treten Sie hier mit der SVS in Kontakt. Die zuvor genannten Maßnahmen gelten allerdings nicht für offene Beiträge oder Stundungen etwa aus dem Vorjahr.
Für wie realistisch halten Sie eine generelle Herabsetzung der Beitragsgrundlage?
Auch eine solche wäre jetzt der falsche Weg. Bei der pauschalen Beitragsberechnung vom Einheitswert handelt es sich im eine Durchschnittsbetrachtung. Eine Herabsetzung ist deshalb nicht möglich. Für Optionsbetriebe, die sich in einer prekären Situation befinden, ist im Einzelfall eine Herabsetzung ihrer vorläufigen Beitragsgrundlage möglich. Aber auch hier halte ich die Inanspruchnahme von Ratenzahlung oder Stundung für den besseren Weg.
Interview: BERNHARD WEBER
SVS Rat und Tat: Tel. 050808808, vs@svs.at (für Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten);
gs@svs.at (Gesundheitsservice, Krankenversicherung); pps@svs.at (Pensions- und Pflegegeldangelegenheiten)
oder dlz.uv@svs.at (Unfallversicherung); www.svs.at