Bislang waren landwirtschaftliche Privathaushalte von der seit 1. Dezember 2022 geltenden Stromkostenbremse ausgeschlossen. Grund dafür war war eine Bestimmung im Stromkostenzuschussgesetz, wonach nur Haushalte mit „Anschlussprofil H“ anspruchsberechtigt waren. Da bäuerliche Haushalte jedoch meist keinen eigenen Zähler für den Privatverbrauch haben und ihren Strom über das „Lastenprofil L“ beziehen, konnten sie bislang diese Entlastungsmaßnahme nicht in Anspruch nehmen. Mitte Dezember wurde ein diesbezüglicher Antrag des Bauernbundes zur Gesetzeskorrektur eingebracht und von der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich beschlossen. Vergangene Woche hat der Nationalrat – unter anderem auch mit den Stimmen der bäuerlichen Mandatare aus Oberösterreich (siehe Zitate unten) – das Gesetz „repariert“.

Weitere wichtige Entlastung für bäuerliche Betriebe

Die Strompreisbremse kommt für einen Jahresstromverbrauch von bis zu 2900 Kilowattstunden (kWh) zur Anwendung. „Bis zu diesem Verbrauch wird ein vergünstigter Strompreis von zehn Cent pro kWh netto verrechnet, wobei der maximale Zuschuss 30 Cent pro kWh beträgt. Der Verbrauch darü­ber wird zu den marktüblichen Preisen abgerechnet. Für Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptwohnsitzgemeldeten Personen wird es zusätzlich ein Top-Up geben“, erklärt Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.

Agrarlandesrätin und Bauernbund-Landesobfrau Michaela Langer-Wenin­ger freut sich über die rasche Umsetzung der Forderung: „Unsere bäuerlichen Familienbetriebe sind aktuell mit einer Flut von Rechnungen und Kostenerhöhungen konfrontiert. Um die Höfe in der Produktion zu halten und damit die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern, galt es die Ausweitung der Stromkostenbremse rasch umzusetzen.“

Details zur Antragstellung und Gewährung des Zuschusses

Anträge auf Gewährung des Stromkostenzuschusses können bereits im Frühjahr 2023 bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden. Der Zuschuss für die bäuerlichen Haushalte wird jedoch erst zeitversetzt von 1. Juni 2023 bis Dezember 2024 gewährt, da die Strompreisbremse erst jetzt wirksam wird. Genauere Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden derzeit von den zuständigen Ministerien gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer erarbeitet.

Rechenbeispiele

Bei einem Tarif von 30 Cent je kWh gibt es durch die Strompreisbremse einen Zuschuss von 20 Cent je kWh, sodass sich ein vergünstigter Tarif von 10 Cent je kWh ergibt. Bei einem Tarif von 40 Cent je kWh beträgt der Zuschuss 30 Cent je kWh, um den vergünstigten Tarif von 10 Cent je kWh zu erreichen. Die 30 Cent je kWh stellen jedoch auch den maximal möglichen Zuschuss dar.

Stimmen der Nationalräte

Klaus Lindinger: „Es ist erfreulich, dass nun eine Lösung gefunden werden konnte. Das Verständnis für die Bedürfnisse der Bauernschaft ist ja nicht bei allen Fraktionen gleich hoch.“

Manfred Hofinger: „Es ist wichtig, dass auch die bäuerlichen Betriebe bei den hohen Energiekosten entlastet werden. Davon profitieren knapp 150.000 bäuerliche Familien.“

Klaus Prinz: „Arbeitsplatz und Wohnort Bauernhof brauchen gerade in Zeiten der Teuerungen und im Sinne einer umfangreichen Versorgungssicherheit ziel-
gerichtete Unterstützung.“

- Bildquellen -

  • Strompreis Bremse, Energieberatung, Energiesparen, Strompreis: Foto: Trueffelpix- stock.adobe.com
- Werbung -
AUTORThomas Mursch-Edlmayr
Vorheriger ArtikelOst-Bauern klagen über Getreideschwemme aus der Ukraine
Nächster ArtikelTerminmarkt International Februar ’23 – Bei Raps, Weizen und Mais blickt alles nach Osten