Die Bundesregierung hat im Ministerrat vom 1. März 2023 eine Novelle des Patentrechts samt Verbot von Patenten bei konventionellen Züchtungen für die landwirtschaftliche Nutzung beschlossen. Die Umsetzung des europäischen Einheitspatents ist ebenfalls in der Novelle enthalten und soll mit 1. Juni in 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgen. Nach Begutachtung wird die Novelle zu den Pflanzen-Patenten dem Nationalrat vorgelegt. 

Bei Patenten habe Österreich schon bisher „fortschrittliche Regeln, die Patente auf Leben verhindern und sicherstellen, dass die heimische Landwirtschaft geschützt ist”, sagte Umweltministerin Leonore Gewessler von den Grünen. Natürliche Pflanzen und Tiere dürfen demnach nicht mehr patentiert werden. Was auch ein Verbot für die sogenannte nicht zielgerichtete Mutagenese bedeute. Mit dem ebenfalls in der Novelle zur Begutachtung geschickten europäischen Einheitspatent können Anmelder von Patenten künftig einen Patentschutz für ihre Erfindung erhalten. „Die österreichische Bundesregierung zeigt mit dem neuen Patentrecht vor, wie ein wirksamer Ausschluss von der Patentierbarkeit aussieht. Österreich wird damit Vorreiter in Europa“, so Volker Plass, Geschäftsführer von Arche Noah.

Sortenschutz stärken

Saatgut Austria begrüßt die Gesetzesinitiative grundsätzlich und beurteilt diese als Signal an das Europäische Patentamt. In Österreich würden aber keine Patente auf Sorten beantragt, dementsprechend habe die Änderung kaum Auswirkungen. Saatgut Austria wolle sich aber weiterhin auch auf europäischer Ebene für eine klare, einheitliche Sortenschutz-Regelung sowie Rechtssicherheit für Züchter und Landwirte einsetzen. 

Bisher Schlupflöcher für Patent-Anmelder in EU

Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sollten in der EU eigentlich nicht patentierbar sein. Doch wurden aufgrund von Schlupflöchern im Patentrecht bisher trotzdem Patente erteilt. Beispielsweise auf Braugerste und Bier (Carlsberg), ein Patent auf Mais mit besserer Verdaulichkeit (KWS), ein Patent auf Salat für warmes Klima (Rijk Zwann) und ein Patent auf Melonenpflanzen mit buschigem Wuchs (Nunhems/BASF).

„Das Verbot von Patenten auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere wird seit Jahren konsequent umgegangen. Patente auf Pflanzen führen zu einer Privatisierung natürlicher Ressourcen und verhindern die Entwicklung neuer, zukunftsfitter Sorten, die mit den Herausforderungen der Klimakrise besser zurechtkommen“, so Plass. In der Novelle des Patentgesetzes, wurde die Definition von „im Wesentlichen biologischen Verfahren der Züchtung von Pflanzen und Tieren“ ergänzt, die von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Von der Patentieren ausgeschlossen sind somit klassische Züchtungsverfahren. Somit könnten sowohl die Patente auf Braugerste und Bier, als auch das Salat-Patent oder das Mais-Patent in Österreich nicht mehr erteilt werden. 

 

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  • Das Patent auf eine Brokkolisorte löste die Diskussion um das Patentrecht aus.: stock.adobe.com
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AUTORRed. MR
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