Strasser fordert verpflichtende Herkunftskennzeichnung nach französischem Vorbild

Arbeitstreffen von Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Georg Strasser (r.) mit Pascal Chaumont, Referent der Wirtschaftsabteilung der französischen Botschaft (l.), und Arnaud Brizay, französischer Botschaftsrat für Landwirtschaft

“Konsumentinnen und Konsumenten möchten wissen, woher ihr Essen kommt, zahlreiche Umfragen belegen diesen Trend. Mit der Änderung des Bundesvergabegesetzes zum Bestbieter-Prinzip für alle Lebensmittelbeschaffungen bei öffentlichen Ausschreibungen ist uns bereits ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz und bessere Qualität gelungen“, erklärte Bauernbund-Präsident Abg. z. NR. Georg Strasser.

Doch die Verankerung des Bestbieter-Prinzips ist noch nicht genug. Wie auch im Regierungsprogramm angekündigt, soll es in Österreich eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, für Fleischprodukte, Milch, Eiprodukte, verarbeitete Produkte und Milchprodukte, nach dem Vorbild Frankreichs geben. Die Herkunftskennzeichnung in Frankreich und die Erfahrungen zu dieser Causa waren Thema bei einem Treffen zwischen Strasser, dem französischen Botschaftsrat für Landwirtschaft, Arnaud Brizay, und dem Referenten für Beschäftigung, Soziales und Agrarfragen, Pascal Chaumont, am 8. Mai im Bauernbund-Büro.

Konkret sieht das französische Modell folgend aus: Seit Beginn des Jahres gilt eine verpflichtende Angabe der Herkunft von Milch, Milch als Zutat in Verarbeitungserzeugnissen mit mehr als 50 Prozent Milchanteil. Hat ein Produkt einen Milchanteil von mehr als 50 Prozent, muss das Land der Melkung sowie das Land der Verarbeitung angegeben werden. Bei verarbeiteten Produkten mit Fleisch sind die Regeln noch strenger. Grund dafür sind vor allem die Fleischskandale der Vergangenheit. Bereits ab einem Fleischanteil von 8 Prozent müssen Hersteller das Land der Geburt, Land der Aufzucht sowie das Land der Schlachtung angegeben. Stammt Hundertprozent des Fleischanteils aus Frankreich, reicht die Kennzeichnung „Produkt aus Frankreich“. Das Gesetz gilt nur für Unternehmer, die in Frankreich verarbeiten, Importe sind ausgenommen.

„Auch in Österreich soll dieses Modell in einer praxistauglichen Art und Weise umgesetzt werden. Die Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten anzugeben, ist mir ein besonderes Anliegen. Alleine die Lebensmittelskandale aus dem Ausland der vergangenen Jahre zeigen, dass es notwendig ist, zu erfahren, woher die Produkte in den Lebensmitteln stammen. Denn nur so können die Konsumentinnen und Konsumenten sicher sein, dass die gekauften Produkte die beste Qualität beinhalten“, betonte Strasser.

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  • Strasser Treffen: ZVG
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