Start von vier Förderaktionen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich

Subvention neuer Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft kann ab sofort beantragt werden

Der Klima- und Energiefonds startet heute, Dienstag, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) vier Förderaktionen zum Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich. Für Photovoltaikanlagen für Private und Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft wie auch für den Tausch fossiler Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme (Hackgut/Pellets) und schließlich für kleine Solarthermieanlagen für Private stehen insgesamt 23 Mio. Euro zur Verfügung. “Nach dem Weltklimavertrag im Vorjahr in Paris ist eines klar: Den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, brauchen wir geeignete Instrumente auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Die heute gemeinsam gestartete Förderaktion forciert die Energiewende und unterstützt die Österreicher dabei, aktiv Klimaschutzmaßnahmen zu setzen”, erklärt Umweltminister Andrä Rupprechter.

Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch. Das sind ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Sonnenenergie. Daher werden heuer erneut Photovoltaikanlagen auf bäuerlichen Betrieben finanziell unterstützt. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Anlagen größer als 5 kWpeak und bis inklusive 30 kWpeak. Einreichen können alle heimischen bäuerlichen Betriebe. Die Subvention wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak, für gebäudeintegrierte 375 Euro/kWpeak, jedoch maximal 40% der förderungswürdigen Kosten. Der Aktionszeitraum läuft von heute an bis 15. November 2016. Anträge können in diesem Zeitraum unter folgender Internetadresse eingereicht werden: www.pv-lw.klimafonds.gv.at
Weitere Auskünfte erteilt das Serviceteam PV, Tel.-Nr. 01/31631-713, E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

Registrierung und Antragstellung

Um einen Förderantrag stellen zu können, ist eine Registrierung – ausschließlich online – für das geplante Projekt erforderlich. Danach sind die Förderungsmittel automatisch für zwölf Wochen reserviert. Der Antragsteller erhält ein Bestätigungsmail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform, der nach Ablauf der zwölfwöchigen First seine Gültigkeit verliert – das heißt, der Antrag muss in diesem Zeitraum gestellt werden, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.Nach Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung.

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