Sie ist wieder da

Kommentar von Bernhard Weber,
Chefredakteur.

 

Gemeint ist die Stallpflicht für Geflügel, vorerst nur in Risikogebieten, wegen wieder vermehrter Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln. Der Erreger der „Aviären Influenza“, auch als Geflügelpest bezeichnet, ist laut AGES, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, anders als früher im Spätherbst und Winter mittlerweile auch über die Sommermonate in den Ländern der EU ständig präsent. So mussten heuer in Österreich alle Halter von Hühnern, Puten, Enten oder Gänsen ihr Federvieh ganzjährig bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen. Die Tiere dürfen nur unter Dach gefüttert und getränkt werden, letzteres auf keinen Fall mit Regenwasser.

Die Vogelgrippe ist für Geflügel hoch ansteckend. Die Influenzaviren, verschleppt etwa wie zuletzt durch infizierte Kraniche und Graugänse, werden durch Kot, Speichel, auch Tränenflüssigkeit, bei starker Staubent-wicklung sogar indirekt übertragen. Für Hühner und Puten endet die Erkrankung meist tödlich. Weshalb nur ein Fall im Bestand genügt, um Tausende Tiere behördlich keulen zu lassen. 

Nun gilt seit Dienstag für bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, in Nieder- und Oberösterreich auf Betrieben mit mehr als 50 Vögeln wieder Stallpflicht. Geflügelhalter mit weniger Tieren sind ausgenommen, aber gut beraten, ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Eine Ausweitung der Stallpflicht je nach Seuchensituation in Nachbarstaaten oder aktuellen Zugvogelrouten ist jederzeit möglich. Immerhin: Bei Menschen sind EU-weit im aktuellen Seuchengeschehen keine Erkrankungen nachgewiesen worden.

bernhard.weber@bauernzeitung.at

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