Schweinebauern und Bauernbund bringen Vollspaltenverbot vor den VfGH

Der Niederösterreichische Bauernbund bringt gemeinsam mit betroffenen Schweinebauern aus der Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich das Vollspaltenverbot erneut vor den Verfassungsgerichtshof.

Gemeinsamer Schulterschluss in Ober- und Niederösterreich und der Steiermark

Aktuell sind die bäuerlichen Existenzen in der Schweinebranche aufgrund der rechtlichen Situation in Gefahr. Auf Initiative von „Schweinehaltung Österreich“ und dem Niederösterreichischen Bauernbund arbeiten nun Obmann Franz Rauscher sowie der Bauernbündler und LK-Präsident Johannes Schmuckenschlager an einer Lösung für mehr Planungs- und Rechtssicherheit.

Schmuckenschlager erklärt dazu: „Wir lassen uns die Versorgungssicherheit mit heimischem Fleisch nicht gefährden. Es geht hier um die Existenzgrundlage bäuerlicher Familien. Obwohl die neu angelobte Bundesregierung das Thema lösen möchte, braucht es eine schnelle Lösung, und wir müssen sicherstellen, dass schnellstmöglich Planungssicherheit herrscht. Deshalb bringen wir das Thema erneut vor den VfGH.“

Franz Rauscher, Obmann der Schweinehaltung Österreich, beschreibt die Lage von knapp 18.000 Schweinebauern in ganz Österreich deutlich: „Wir wissen nicht, was in Zukunft gelten wird – die Verunsicherung in der Branche erreicht ein nie da gewesenes Ausmaß. De facto wissen unsere Bauern nicht, was auf sie zukommt, wenn bis 31. Mai keine Lösung gefunden wurde. Es geht hier um persönliche und wirtschaftliche Existenzen bäuerlicher Familienbetriebe in der Schweinehaltung.“

Untragbare Situation für die Bauern

Seit über einem Jahr bangen tausende Schweinebauern um ihre Rechts- und Planungssicherheit. Hintergrund ist eine Entscheidung des VfGHs, der Ende 2023 überraschend – auf Antrag der damaligen SPÖ-Alleinregierung im Burgenland – das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung ab 2040 samt der zwischen ÖVP und Grünen vereinbarten Übergangsregelung gekippt hat. Diese Regelung im Tierschutzgesetz, die 2022 im Nationalrat beschlossen wurde, hätte eine schrittweise Abschaffung unstrukturierter Vollspaltenbuchten bis 2040 vorgesehen. Da der Vollspaltenboden jedoch in vielen Nachbarländern weiterhin Standard in der Schweineproduktion ist, stellen sich Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit, Importabhängigkeit und Versorgungssicherheit.

Rauscher: “Wir wissen nicht, was in Zukunft gelten wird.”

Bereits im vergangenen Sommer zogen die Schweinebauern aus Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark gemeinsam mit dem Bauernbund Konsequenzen und reichten beim Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag ein, um Klarheit über die Rechtslage zu erhalten. Sie kritisierten insbesondere die fehlende Planungssicherheit und den mangelnden Investitionsschutz.

In einer Sitzung im Dezember behandelte der VfGH die inhaltlichen Anliegen der Schweinebauern und wies den Antrag aus formalen Gründen ab. Die Begründung: Das Verbot sei noch nicht in Kraft und die Bundesregierung habe ausreichend Zeit, die Gesetzeslage zu überarbeiten. Gleichzeitig hielt der VfGH jedoch auch fest, dass die betroffenen Betriebe derzeit keine Rechtssicherheit haben.

Experte sieht verfassungswidrige Situation 

Laut dem Verfassungsexperten Peter Bußjäger ist die derzeitige Situation für die Betroffenen (Ende der Übergangsfrist ab 1. Juni 2025) rechtlich äußerst prekär: „Begründete der VfGH die Aufhebung des Gesetzes im Jahr 2023 damit, dass die Übergangsfrist bis 2040 zu lang sei, wird wohl eine Übergangsfrist bis Juni 2025 zu kurz und ebenso verfassungswidrig sein.“

- Bildquellen -

  • Landwirtschaft: ZVG
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AUTORRed. JS
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