Schultes: “Gut zu wissen” bringt Mehrwert für Gäste und Gastgeber

Kennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung: Einfach und unbürokratisch

Die Landwirtschaftskammern verlangen für die Gemeinschaftsverpflegung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern. Restaurants und Gasthäuser können freiwillig daran teilnehmen. Das Vorbild dafür ist die seit 2005 gesetzliche Kennzeichnung in der Schweiz, die einfach und unbürokratisch funktioniert: Auf Aushangtafeln, elektronischen Anzeigetafeln, Wochen-Menüplänen oder als Beiblatt in der Speisekarte.

Das gemeinsame Kommunikationsdach “Gut zu wissen” macht diese Transparenz sichtbar. Weitere Informationen
unter www.gutzuwissen.co.at

“Konsumenten, Gäste, Öffentlichkeit, kurz alle Österreicherinnen und Österreicher haben ein Bild unserer Landwirtschaft, das auf gut verankerten Wertehaltungen aufbaut. Tierwohl, Naturschutz, Schutz des Lebensraums, nachhaltiges Wirtschaften sind allgemeine Anliegen, die unsere Bäuerinnen und Bauern täglich leben und die auch der Gesetzgeber verlangt. Diese hohen Standards verursachen aber Kosten, die von den Preisen getragen werden müssen. Die Konsumenten sind aber nur dann bereit, diese Preise zu bezahlen, wenn sie sich auch auf die österreichische Herkunft wirklich verlassen können. Deshalb wollen wir in der Gemeinschaftsverpflegung diese Herkunft erkennbar machen”, erklärte LK Österreich-Präsident Hermann Schultes im Rahmen der “Klartext”-Veranstaltung “Unser Essen: Wissen, wo´s herkommt”.

Herkunft sichtbar machen

“Im Lebensmittelhandel weist den Konsumentinnen und Konsumenten das AMA-Gütesiegel den Weg. In der Spitzengastronomie sorgt das AMA-Gastrosiegel für die gewünschte Transparenz. In der Außer-Haus-Verpflegung, also in Schulen, Universitäten, Amtshäusern, Kasernen, Krankenhäusern, Heimen etc. bleibt die Herkunft von Fleisch und Eiern hingegen oft im Dunkeln. Ohne diese Informationen, so das Spiel der Marktkräfte, landen immer häufiger Produkte anderer Herkünfte, die nach anderen Standards erzeugt worden sind, auf dem Teller. Doch dort sind jene höheren Preise, die für österreichische Qualität gerechtfertigt sind, nicht mehr in Ordnung. Werden sie nicht verlangt, bedeutet das unfairen Wettbewerb, werden sie aber verlangt, kommt das einer Täuschung der Konsumenten gleich. Die Menschen fordern daher für dort, wo sie nicht selbst über die Auswahl entscheiden können, also für die Gemeinschaftsverpflegung, Klarheit über der Herkunft”, so Schultes weiter.

Nutzen für alle Partner

“Viele Betreiber aus dem Bereich der Außer-Haus-Verpflegung legen auf österreichische Herkunft Wert, das wissen wir. Sie haben aber derzeit keine Differenzierungskriterien zur Verfügung, die es ihnen ermöglichen, die Zufriedenheit ihrer Kunden zu stärken. ‚Gut zu wissen’ erfüllt mehrere Bedürfnisse gleichzeitig: Der Kunde erfährt´s, wo´s herkommt und der Betreiber der Kantine oder der Mensa kann sagen, wo´s herkommt. Diese wechselseitige Wertschätzung und Anerkennung bringt Mehrwert für alle, für die Kunden, für die Gastgeber, für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gesamten Lebensmittelkette und nicht zuletzt auch für die Bäuerinnen und Bauern”, stellte Schultes fest.

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