Rupprechter: neues Weingesetz verstärkt Qualitätsstrategie

Verbesserte Herkunftsbezeichnungen und Qualitätsangaben; Rechtssicherheit für Uhudler

Die heute, Mittwoch, im Ministerrat beschlossene Weingesetznovelle bringt wesentliche Neuerungen für die österreichische Weinwirtschaft. Der Gesetzesentwurf soll die erfolgreiche Qualitätsstrategie im österreichischen Weinbau unterstützen und  die Vermarktung hochwertiger Weine durch verbesserte Herkunftsbestimmungen optimieren. Darüber hinaus wird ein Sicherheitsnetz für Uhudler Rebsorten geschaffen. “Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität der österreichischen Weine weiter zu verbessern”, erklärte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.

Zentrale Punkte im neuen Gesetz betreffen die verbesserte Abgrenzung und Benennung von Herkunftsbezeichnungen, die Anpassung des Hektarhöchstertrages aufgrund der neuen europaweit standardisierten Flächenermittlung sowie die möglichst einfache Verwaltung des Rebflächenverzeichnisses. Das Landwirtschaftsministerium wird zudem ermächtigt, eine Sektverordnung zu erlassen, die unterschiedliche Qualitätsstufen nach internationalem Vorbild ermöglicht. Die Novelle wird jetzt im Parlament behandelt.

Sicherheitsnetz für Uhudler

Bestimmte dem Uhudler zugrundeliegende Rebsorten sind nach EU-Recht nicht zulässig. Auch die Zuordnung von artverwandten Reben aus einer Kreuzung auf Großelternebene oder noch weiter zurückliegend (z. B. Concord, Ripatella, Delaware und Elvira) ist rechtlich umstritten. Daher wird im Weingesetz ein Sicherheitsnetz für jene Uhudlerweine eingeführt, die aus nicht klassifizierbaren Rebsorten erzeugt werden. Uhudler aus derartigen Rebsorten kann künftig weiterhin als Obstwein vermarktet werden.

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