Rupprechter: 130 Mio. Euro für Agrarinvestitionskredite

Stundungsmöglichkeit bei laufenden Krediten

Den bäuerlichen Betrieben wird auch heuer ein Kreditvolumen von 130 Mio. Euro für Agrarinvestitionskredite (AIK) zur Verfügung gestellt. Die Kredite werden mit einem Zinsenzuschuss des Landwirtschaftsministeriums gefördert. “Die Agrarinvestitionskredite sind eine wesentliche Hilfe für die Bäuerinnen und Bauern, damit sie auf aktuelle Herausforderungen reagieren und neue Chancen nutzen können. Wir unterstützen damit Investitionen in wichtige Bereiche wie Betriebsmodernisierung, Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Bewirtschaftung oder Tierwohl”, betonte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.

Investitionen von 250 Mio. Euro

Wie in den vergangenen Jahren wird mit rund 1500 Förderungsanträgen gerechnet, die ein Investitionsvolumen von rund 250 Mio. Euro auslösen. Die Laufzeit der Agrarinvestitionskredite beträgt für technische Maßnahmen maximal zehn und für bauliche Maßnahmen maximal zwanzig Jahre. Grundsätzlich beträgt der Zinsenzuschuss 36 Prozent des verrechneten Bruttozinssatzes. Für Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung am landwirtschaftlichen Betrieb, Biomasseheizanlagen, Almen, Verbesserung der Umweltwirkung, Gartenbau, Obst- und Weinbau sowie für alle übrigen AIK-Förderfälle in benachteiligten Gebieten beträgt der Zinsenzuschuss 50 Prozent.

Außerordentliche Stundung und Laufzeitverlängerung

Angesichts der großen Herausforderungen im Agrarsektor gibt es Erleichterungen bei der Rückzahlung von laufenden AIK-Krediten. Wie beim Milchdialog angekündigt, wird den Betrieben die Möglichkeit einer außerordentlichen Ratenstundung von maximal zwei Tilgungsraten und einer Laufzeitverlängerung bis maximal ein Jahr angeboten. Die entsprechende Anpassung der Sonderrichtlinie “LE-Projektförderungen” LE 14-20 wurde veranlasst. Diese Maßnahme soll den betroffenen Betrieben einen finanziellen Spielraum von durchschnittlich rund 2000 Euro bringen.

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