Registrierkassenpflicht wird entschärft

Ministerratsbeschluss sieht eine Ausweitung der "Kalte-Hände-Regelung" vor.

Heute, Dienstag, war es soweit: Die Vorschläge für eine verbesserte Umsetzung der Registrierkassenpflicht wurden im Ministerrat beschlossen. Bauernbund-Präsident Jakob Auer zum Beschluss: “Die Entschärfungen sind eine vernünftige Lösung. Alles in allem wurde ein Paket abgesegnet, das Wirten, kleinen Betrieben, Vereinen und Blaulichtorganisationen das Leben leichter macht.” In der täglichen Praxis seien die Regelungen jetzt durchaus anwendbar. “Viele Gräben, die mit der Diskussion um die Registrierkasse zwischen Wirtschaft und Politik aufgerissen wurden, können im Juli mit dem Beschluss im Parlament zugeschüttet werden”, zeigte sich der Bauernbund-Präsident erleichtert.
 

“Kalte-Hände-Regelung” ausgeweitet

Bei der sogenannten “Kalte-Hände-Regelung” müssen künftig Umsätze, die im Freien gemacht werden, nicht mehr mit den Umsätzen des Hauptbetriebes zusammengerechnet werden. “Umsätze im Freien” sind somit bis 30.000 Euro von der Registrierkassenpflicht befreit und können mittels Kassasturz aufgezeichnet werden. Für Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager ist das ein Schritt in die richtige Richtung, denn in unzähligen Bereichen der heimischen Wirtschaft sei die Grenze der Zumutbarkeit erreicht. “Die Entschärfungen bei den bäuerlichen Brauchtumsfesten, Vereine, Wirten, Feuerwehren und Pfarren waren unumgänglich, denn es kann nicht sein, dass wir das gesellschaftliche Leben am Land durch gesetzliche Konstruktionen abschaffen. Die Bürokratie darf die Wertschöpfung und Lebensqualität im ländlichen Raum nicht gefährden”, betonte Schmuckenschlager.

Erleichterung für die Almbauern

Mit diesen Maßnahmen sei gewährleistet, dass die heimischen Almbauern ihre Almhütten aufrechterhalten und das notwendige Angebot für die Wanderer auch in Zukunft bereitstellten können, erklärte der Salzburger Bauernbund-Obmann Franz Eßl. “Meine Forderungen für die Absicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung unserer Almen wurden zur Gänze erfüllt”, so Eßl.

Auch für Vereine gibt es Verbesserungen. Die Zusammenarbeit von Vereinen und Gastronomen soll bei kleinen Vereinsfesten ohne Verlust der steuerlichen Begünstigungen möglich sein. Zudem soll die Festzeit des kleinen Vereinsfestes von 48 auf 72 Stunden pro Jahr ausgedehnt werden.

Alle Änderungen im Detail finden sie hier:

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