Vor allem in der ländlichen Tourismuslandschaft sind zahlreiche Betriebe familiengeführt. Dabei kommt vor allem der Privatzimmervermietung eine große Bedeutung zu. Die Krise trifft sie daher besonders hart. „Mit dem Corona bedingtem Ende von Reise- und Urlaubstätigkeiten stehen auch tausende Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen vor großen finanziellen Herausforderungen. Um diese Branche auch für die Zukunft zu schützen, wurden unterstützende Maßnahmen im Härtefallfonds getroffen“, erklärt daher Abgeordneter Nikolaus Prinz.
Diese Erweiterung des Bezieherkreises wurde aam 11. Februar im Tourismusausschuss beschlossen. „Damit helfen wir gezielt jenen Betrieben und Familien, die das
brauchen. In vielen Fällen geht es da auch um bäuerliche Existenzen, die durch
Zimmervermietung am Hof zusätzliches Einkommen generieren“, so Prinz.
Bisher konnten rund 30.000 Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im
eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, Unterstützung aus dem Härtefallfonds
beantragen. „Aus unterschiedlichsten Gründen gab es hier aber noch Lücken bei den Anspruchsberechtigten, die nun geschlossen werden“, zeigt sich Prinz erfreut, dass nun
auch gewerbliche und sonstige touristische Vermieter Unterstützung vom Ausfallsfonds
erhalten, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielen und dafür
Nächtigungsabgaben abführen. So könnten weitere 10.000 Zimmervermieter in ihrer
Existenz abgesichert werden, und eine wichtige Tourismus-Nische erhalten bleiben, so
Prinz.
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