Preise für Treibstoffe steigen ab 2024 wegen CO2-Steuer

Wie im Zuge der ökosozialen Steuerreform vereinbart, soll die CO2-Steuer auf fossile Energieträger wie Benzin oder Diesel ab dem kommenden Jahr erneut erhöht werden.

Land- und Forstwirte erhalten für gestiegenen Dieselpreis eine Rückvergütung.

Heuer wurde durch den Preisstabilitätsmechanismus die Erhöhung der Bepreisung pro Tonne CO2 von 5 auf 2,5 Euro reduziert. Grundsätzlich war geplant, den Preis von 30 Euro (nach Einführung 2022) auf 35 Euro zu steigern. Letztlich wurde die Erhöhung 2023 also aufgrund der Teuerung halbiert. Da die Energie- und Spritpreise zuletzt wieder gesunken sind, könnte aber eine volle Erhöhung ab 2024 in Kraft treten. Denn dass auch für das kommende Jahr ein Preisstabilitätsmechanismus greifen wird, ist derzeit unwahrscheinlich.

45 Euro/t CO2 ab 2024

Vom Finanzministerium avisiert wurde eine Preisanhebung pro Tonne CO2 von derzeit 32,5 auf künftig 45 Euro. Das hat auch Auswirkungen auf die Spritpreise an den Zapfsäulen. Der Bruttopreis pro Liter Diesel wird um 13,5 Cent teurer, jener von Benzin erhöht sich um 12,3 Cent. Schon 2023 verteuerte die CO2-Bepreisung Diesel um 9,8 Cent, Benzin um 8,9 Cent.

Spätestens Mitte Dezember muss das Finanzministerium im Bundesgesetzblatt kundmachen, wie hoch die CO2-Bepreisung 2024 ausfallen wird. Dass der CO2-Preis erneut niedriger als gesetzlich vorgesehen angesetzt wird, darüber wird in den kommenden Tagen nicht nur hinter den Kulissen noch heftig diskutiert.

Konkret geht es dabei um eine Halbierung. Dies wäre der Fall, wenn der „fossile Energiepreisindex für private Haushalte“ einen Wert von 12,5 Prozent überschreitet. Basis dafür ist die durchschnittliche Treibstoffpreisentwicklung der ersten drei Quartale. Und die lag unter der 12,5-Prozent-Latte. Bis 2025 soll der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne steigen. Seitens des Finanzministeriums wird betont: „Aus den Einnahmen durch die CO2-Steuern wird in Österreich der jährliche Klimabonus an alle Menschen, die mindestens 183 Tage im Kalenderjahr hierzulande gemeldet sind, ausgezahlt.“ Heuer betrug dieser Bonus bis zu 220 Euro, je nach Alter und Wohnort der Person. Die Auszahlung erfolgte im September und Oktober. Wie hoch der Klimabonus 2024 steigen wird, wird erst Mitte des Jahres entschieden.

Aufgrund der weiterhin hohen Teuerung und Inflation wurden zuletzt Stimmen, die für eine Halbierung oder sogar ein völliges Einfrieren der CO2-Bepreisung sind, laut. Dem erteilte aber jüngst ÖVP-Jugendstaatsekretärin Claudia Plakom eine Absage. Die stufenweise Einführung des CO2-Preises sei entschieden, verteidigte sie die ökosoziale Steuerreform der Regierung. 

Pauschale Rückvergütung für Landwirte und Forstbetriebe

Auch landwirtschaftliche Betriebe erhalten bekanntlich für die CO2-Bepreisung seit deren Einführung am 1. Oktober des vergangenen Jahres eine pauschale Rückvergütung. Berechnungsgrundlage dafür ist der durchschnittliche Verbrauch je Hektar und die Art der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche, welcher durch die
Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet wurde. 

Abwicklung über die AMA anhand Mehrfachantrag

Für Ackerland wird ein Treibstoffverbrauch von 110 Liter je Hektar angenommen, mit einem Zuschlag für Hackfrüchte, Feld- und Freilandgemüse, Gartenbaukulturen, Blumen und Zierpflanzen sowie Erdbeeren (85 Liter) oder auch für Feldfutterbau (63 Liter). Für die Bewirtschaftung von Weingärten, Obstanlagen, sonstigen Dauerkulturen, Reb- und Baumschulen wurde der Treibstoff-Verbrauchswert mit 310 Liter berechnet, für Mähwiesen/-weiden mit zwei oder mehr Nutzungen mit 145 Liter, für Einmähdige Wiesen und Kulturweiden sind es 61 Liter, für Almen, Bergmähder, Hutweiden, Steuwiesen oder Grünlandbrache 19 Liter und für Forstflächen 12 Liter. 

Die Abwicklung der Rückerstattung erfolgt über die Agrarmarkt Austria, pauschal nach den vorliegenden Daten des Mehrfachantrags des jeweiligen Jahres.

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AUTORBernhard Weber
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