Die absurden Vorstellungen der heimischen Tierschützer, die nun in Anzeigen u. a. gegenüber Tirols Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler gipfeln, zeigen für VP Tirol Klubobmann Jakob Wolf einmal mehr, wie weit fernab jeglicher Realität diese „grünen Hitzköpfe“ leben. „Präventivhaft dafür zu fordern, dass jemand seinen Job als Politiker gut macht und sowohl Menschen als auch Alm- und Landwirtschaft schützt, ist absurd, lebensfremd und für mich absolut nicht nachvollziehbar.
Die Politik ist dazu da, die Gesetzgebung laufend den jeweiligen Lebensrealitäten anzupassen. So hat auch der Tiroler Landtag im Februar mit Verfassungsmehrheit die Novelle des Jagdgesetzes beschlossen, die nunmehr über den Verordnungsweg die Entnahme von Schad- und Risikowölfen ermöglicht. Für uns stehen Menschenleben an oberster Stelle, und Tierschützer sollten auch was den Tierschutz bei Weidetieren, die von Wölfen im Blutrausch gerissen werden, nicht länger die Augen verschließen.“
Die Tiroler Landesregierung hat sich bewusst für einen juristischen Grenzgang im Zusammenhang mit der Entnahme von Schad- und Problemwölfen entschieden, um die kleinstrukturierte heimische Alm- und Landwirtschaft zu schützen, und gleichermaßen die Naherholungsgebiete für Erholungssuchende, Freizeitsportler und Touristen weiterhin zugänglich zu halten.
LHStv. Josef Geisler steht weiterhin zu diesem Schritt: „Der Rechtsweg steht jeder Bürgerin und jedem Bürger stets frei. Die unabhängige Justiz prüft eingebrachte Sachverhalte und ich habe vollstes Vertrauen in sie. Die Sicherheit der Menschen in Tirol und der Schutz der Tiroler Alm- und Kulturlandschaft hat für uns jedenfalls oberste Priorität. Uns ist bewusst, dass wir mit der Novelle des Tiroler Jagdgesetzes einen rechtlichen Grenzgang manövrieren und das rechtlich Mögliche ausschöpfen, daraus wurde nie ein Geheimnis gemacht. Wir haben klar definiert, was ein Risiko- oder ein Schadwolf ist. Außerdem haben wir alle Tiroler Almen nach einem österreichweit gültigen, von Fachleuten erarbeiteten Kriterienkatalog als Alpschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten ist Herdenschutz nicht zumutbar, verhältnismäßig oder machbar. Es gibt dort also keine gelinderen Mittel als den Abschuss von Wölfen, die erheblichen Schaden anrichten. Nach unseren rechtlichen Einschätzungen wird damit auch EU-Vorgaben wie Einzelfallbeurteilung und Alternativenprüfung Rechnung getragen. Es ist korrekt, dass wir die Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie fordern – diese Forderung bleibt weiterhin aufrecht, ebenso wie derzeit sieben Abschussverordnungen in Tirol“.
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- Josef Geisler: Fischler