Maschinenring und Bezirksbauernkammer Rohrbach hatten den Fachtag am Betrieb von Stallbau Paleczek in Kooperation mit der „Boden.Wasser.Schutz.Beratung“ (BWSB) der LK OÖ organisiert, etwa 200 Bäuerinnen und Bauern nahmen daran teil.
Erste Station des Tages war der Gülleseparator, an dem die Teilnehmer großes Interesse zeigten. Im neuen Öpul besteht im Rahmen der Maßnahme „Bodennahe Gülleausbringung und Separierung“ eine Förderung für die Gülleseparierung von 1,40 Euro je Kubikmeter (m³). Die Prämie wird für maximal 20 m³ je Rinder-Großvieheinheit (GVE) und Jahr gewährt. Die GVE werden aus der Rinderdatenbank ermittelt und unabhängig vom Aufstallungssystem berechnet. Anschließend ging es zurück in die Halle, wo Thomas Wallner (BWSB) auf die Möglichkeiten zur Minimierung von Nährstoffverlusten bei der Gülleausbringung und auf die Ammoniakreduktions-Verordnung einging. Diese Verordnung regelt auch die Einarbeitung von Düngern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Auf solchen müssen Gülle, Jauche, Gärrest und nicht entwässerter Klärschlamm sowie Geflügelmist unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung, eingearbeitet werden. Für Harnstoff gilt, dass auch dieser als Ureasehemmstoff zugegeben ist oder er unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung eingearbeitet wird. Eine Dokumentation ist notwendig. Ebenso wurden die Regelungen zur verpflichtenden Abdeckung offener Güllegruben ab 2028 diskutiert.
Im Vortrag kam klar zum Ausdruck, dass die bodennahe, streifenförmige Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern die zentrale Maßnahme darstellt, mit der die Wirksamkeit der Reduktion der Ammoniakverluste in der Systemkette „Stall-Lager-Ausbringung“ geschlossen werden kann.
In Österreich fallen etwa 25 Mio. m³ flüssige Wirtschaftsdünger an. Aktuell werden etwa sieben Mio. m³ bodennah ausgebracht. Bis zum Überprüfungszeitpunkt Ende 2025 sollte diese Menge auf etwa zwölf Mio. m³ gesteigert werden, um das Ziel (15 Mio. m³ bis 2030) erreichen zu können. Die Investitionsförderung und die Öpul-Maßnahme „bodennahe Ausbringung und Gülleseparierung“ unterstützen bei der Anwendung der kostenintensiven Technik, bei der Oberösterreich im Bundesländervergleich führend ist.
Bodennahes Ausbringen könnte verpflichtend werden
Werden die Mengen verfehlt, droht die Gefahr, dass die bodennahe Ausbringung gesetzlich verpflichtend wird, wie das in anderen Ländern schon umgesetzt wird. Dann scheint eine Unterstützung durch die öffentliche Hand nicht mehr möglich.
Behandelt wurden auch die Auflagen der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung. Hingewiesen wurde besonders auf die Abstandsauflagen beim Düngen zu Oberflächengewässern und darauf, dass eine Düngung mit schnellwirksamen Düngemitteln im Herbst – neben Ackerfutterflächen und Grünland – nur mehr bei Raps, Wintergerste und Zwischenfrüchten möglich ist. So wird etwa eine Düngung mit Gülle oder Jauche im Herbst nach Mais, vor Triticale oder Winterweizen nicht mehr möglich sein. Ein großer Lagerraum für Wirtschaftsdünger ist Voraussetzung.
Am Nachmittag ging es an die Praxis. Von Schleppschlauch, Schleppschuh und Gülleverschlauchung bis hin zur herkömmlichen Verteiltechnik wurde alles vorgestellt. Auf besonderes Interesse stieß dabei auch das Schweizer System „Schleppfix“, das seitens Öpul als Schleppschuhsystem anerkannt wird. Ausgebracht wurde verdünnte und separierte Rindergülle. Alle bodennahen Gülleausbringsysteme, besonders die Schleppschuhtechniken, zeigten ein optimales Arbeitsbild. Bei der großtropfigen Gülleausbringung mittels Verteiler war eine wesentlich höhere Emissionsbelastung feststellbar.
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- Güllefachtagung: Wallner