Pflanzenschutzmittel: Studien werden ab Antragstellung der Zulassung zugänglich

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird zukünftig transparenter. Foto: agrarfoto.com

Studien über Risiken von Pflanzenschutzmitteln müssen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung veröffentlicht werden. Nach dem Trilog im Februar hat das Europäische Parlament jetzt formal die EU-Verordnung über “Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette” abgesegnet. Danach müssen Hersteller von Pflanzenschutzmitteln Einsicht in ihre Studien gewähren, in denen die Gesundheits- und Umweltrisiken der Wirkstoffe untersucht wurden. Ist ein Antrag auf Zulassung angenommen, wird die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) die Studien veröffentlichen. Das betrifft alle Studien und nicht nur jene, die im Sinne des Herstellers ausfallen. Allerdings kann der Antragsteller auf Ausnahmen von der Veröffentlichung bestehen, wenn dadurch Firmengeheimnisse berührt werden und die Einsicht von Wettbewerbern dem Antragsteller schaden könnte. Die EFSA wird den geheim gehaltenen Teil der Studien prüfen und entscheiden, ob er der Öffentlichkeit wirklich vorenthalten werden muss. AIZ

 

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