Mit Zustimmung aller Fraktionen wurde die Änderung des Futtermittelgesetzes beschlossen. Zur Gewährleistung der EU-Kontrollverordnung kommt es im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle zur vollständigen Digitalisierung der Kontrollabläufe (“weg vom Papier”). Ein EU-Auditbericht aus 2018 zeigt, dass die aktuellen Verfahren fehleranfällig sind und zu mangelhaften Kotrolldaten führen. Deshalb soll in Zukunft an die Stelle der papiermäßigen Kontrollabwicklung ein vollständig EDV-unterstütztes System treten. 

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betonte, dass die Digitalisierung der Kontrollabläufe eine wichtige Ergänzung für die Arbeit der AMA darstelle. Zudem würden die Maßnahmen gut zur Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung passen. Die bisherigen Papierformulare seien nicht mehr zeitgemäß, in Zukunft werde es ein vollständiges EDV-unterstütztes System geben. Die geplanten Änderungen seien rein technischer Natur und würden keine wesentlichen praktischen Änderungen für die Vollzugs-und Überwachungstätigkeiten bringen.

Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes 

Anfang 2020 ist es beim Pflanzenschutz zu Kompetenzbereinigungen zwischen Bund und Ländern gekommen, wodurch dieser Bereich in die allgemeine Zuständigkeit der Länder gewandert ist. Somit ist die Kompetenz des Bundes zur Erlassung von Grundsatzbestimmungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entfallen. Außerdem sind neue EU-Verordnungen in den Bereichen Lebens- und Futtermittelrechts, Tiergesundheit, Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen Gegebenheiten bestand die Notwendigkeit, alle berührten Bestimmungen im Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 zu novellieren. Die Abgeordneten sprachen sich auch hier einstimmig für die Regierungsvorlage zur Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes aus.

In ihrer Wortmeldung informierte Köstinger, dass die derzeitigen Grundsatzbestimmungen, die an die Länder gerichtet waren, nun formal gestrichen würden. In Zusammenhang mit der EU-Kotrollverordnung müssten die im Pflanzenschutzmittelgesetz entsprechenden Begleitvorschriften verankert werden. Außerdem wären die Datenschutzbestimmungen an die geänderte Rechtslage, durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung, anzupassen.

In der Debatte ging es dann vorwiegend um das Thema eines Glyphosatverbots. ÖVP-Abgeordneter Nikolaus Prinz betonte, dass die österreichischen Bauern Glyphosat nur sehr gering und gezielt einsetzen würden. Grundsätzlich forderte er, die heimische und saisonale Lebensmittelproduktion zu verstärken. Skeptisch äußerte sich Prinz gegenüber der 25-prozentigen Biolebensmittelquote, da dadurch Biolebensmittel unter starken Preisdruck geraten würden. 

Investitionen zur Verbesserung der Gewässerökologie bis 2027

Mit einer einstimmig beschlossenen Novellierung des Umweltfördergesetzes werden für den Zeitraum 2020 bis 2027 zumindest 200 Mio. Euro im nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sichergestellt. Damit will die Bundesregierung zur Erfüllung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) beitragen. Die erforderlichen Fördermittel werden vom Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds bereitgestellt. 

Die geplanten gewässerökologischen Maßnahmen sollen Gewässer naturnäher machen, etwa mit Fischaufstiegshilfen oder Laufverlängerungen, und damit ihre Qualität verbessern, erklärte Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Georg Strasser. Darüber hinaus habe das 200 Millionen-Paket auch wichtige wirtschaftliche Aspekte, da mit den Mitteln bis zu 8.500 Arbeitsplätze geschaffen werden können.

 

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  • 47. Sitzung Des Nationalrates Der 27. Gesetzgebungsperiode –: Parlamentsdirektion/Thomas Topf
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