Die SPÖ-Fraktion beantragte in der Sitzung des OÖ. Landtags vergangene Woche abermals die generelle Öffnung von Forststraßen und Wäldern für Mountainbiker. Aus Sicht der OÖVP sprechen jedoch gleich mehrere Aspekte dagegen: “Zum einen die Eigentumsfrage, denn eine generelle Freigabe von Forststraßen für Mountainbiker kommt einer Enteignung der betroffenen Grundbesitzer gleich und das geht nur bei übergeordnetem öffentlichen Interesse, sonst ist das unangemessen. Wenn der Wert des Eigentums weiterhin geschützt sein soll, dann kann eine derartige Freigabe nur im Einvernehmen mit dem Grundbesitzer erfolgen”, unterstrich Landesrat Michael Strugl.
Auch eine Frage der Haftung
Eine ebenso entscheidende Frage sei das Haftungsthema: Was passiert, wenn etwas passiert? Nach dem Zivilrecht haften derzeit die Grundbesitzer. Daher sei es verständlich, wenn diese eine Benutzung ihres Grundes verweigern, bevor sie im Falle eines Unfalles beim Mountainbiken durch Haftungsansprüche finanziellen Schaden erleiden. Da der Antrag jedoch lediglich bei den Grünen- und SPÖ-Abgeordneten Zustimmung fand, wurde er abgelehnt. “Die OÖVP hat sich klar gegen eine generelle Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker ausgesprochen. Wir stehen 100-prozentig hinter den Grundbesitzern und Bewirtschaftern”, betonte die bäuerliche LAbg. Michaela Langer-Weninger.Auch die Vollversammlung der OÖ. Landwirtschaftskammer verabschiedete am Vortag einstimmig eine Resolution gegen eine generelle Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker.