Österreich treibt Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken voran

Österreich geht im europaweiten Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken mit gutem Beispiel voran: Das Landwirtschaftsministerium hat gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Anfang dieser Woche einen Fairnesskatalog für Unternehmen vorgestellt. “Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz arbeiten wir intensiv an einer europaweiten Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken. Der vorgestellte Fairnesskatalog ist ein großer Erfolg – damit sind wir Vorreiter in Europa und optimal auf die Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie vorbereitet“, betonte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Für einen starken, stabilen Agrarsektor sei es wichtig, dass Wettbewerbsverzerrungen verhindert und bäuerliche Familienbetriebe nicht von deutlich größeren Unternehmen ausgenutzt würden, so die Ministerin, die erklärte: „Der Lebensmittelhandel war in der Erstellung des Fairnesskataloges ebenso eingebunden und konnte gemeinsam mit uns und der Bundeswettbewerbsbehörde einen beachtlichen Katalog zustande bringen. Die konstruktive Zusammenarbeit hat gezeigt, dass sehr viel möglich ist, wenn man an einem Strang zieht.”

Fairnesskatalog für Unternehmen gegen unfaire Geschäftspraktiken

Unter unfairem Handeln werden zum Beispiel Behinderungspraktiken wie Geschäftsverweigerung oder Diskriminierung verstanden, oder auch Ausbeutungspraktiken wie die Forderung von unangemessen niedrigen Einkaufspreisen oder die Ausnützung einer Monopolstellung. Der Fairnesskatalog soll es Unternehmen ermöglichen, unfaires Handeln zu erkennen und angemessene Compliance Maßnahmen in die Unternehmenskultur zu integrieren. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert und bestehende Verbote erklärt. „Ich freue mich, den Unternehmerinnen und Unternehmern mit dem Fairnesskatalog der BWB, ein nützliches Instrument in die Hand zu geben, um mögliche Missstände zu beseitigen bzw. diese zukünftig erst gar nicht entstehen zu lassen“, betonte der Generaldirektor der BWB, Theodor Thanner.

Zusätzlich bietet die BWB die Möglichkeit der anonymen Beschwerde. Mittels einem “Whistleblowing-System” können Betroffene mit der BWB anonym in Kontakt treten und die Vorkommnisse unfairer Handelspraktiken schildern. Das Erklär-Video zeigt, wie das System funktioniert.

Unlauteren Geschäftspraktiken in der EU

Die Position des Rates baut auf dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie auf, um EU-weit ein Mindestmaß an Schutz gegen unlauteren Geschäftspraktiken zu gewährleisten, wie zum Beispiel Stornierung von Aufträgen in letzter Minute, einseitige und rückwirkende Vertragsänderungen, und den Lieferanten zu zwingen für Produktverschwendung seitens des Käufers zu bezahlen.

Der Katalog zum Download: BWB Fairnesskatalog Final

 

 

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