Die Abgabe des Mehrfachantrag Flächen 2018 ist ausschließlich online über www.eama.at entweder direkt durch den Antragsteller oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer möglich.
Bei Anträgen, die ab dem 16. Mai 2018, somit verspätet einlangen, müssen die Zahlungen je Arbeitstag um ein Prozent gekürzt werden. Anträge, die später als Montag, den 11. Juni 2018 abgesendet werden, können für die Auszahlung nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragsdatenänderungen sind bei fristgerechter Einreichung bis einschließlich 3. Juni 2018 ohne Prämienabzug möglich.
Prämienrelevante Antragsdatennachreichungen nach dem 3. Juni bis einschließlich 11. Juni 2018 führen zu einem Prämienabzug von einem Prozent je Arbeitstag. Nach dem 11. Juni 2018 eingereichte Antragsdatenänderungen können keine Prämiengewährung bewirken.
Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online unter www.ama.at zur Verfügung. Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 01/33 151 – 700 und der E-Mailadresse referenz@ama.gv.at zur Verfügung.
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