„Aus der Krise rausinvestieren“, so lautet das Motto der Bundesregierung, die nun eine COVID-19-Investitionsprämie bereitstellt. Diese Prämie bietet auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Reihe an Möglichkeiten, Zukunftsprojekte und neue Technologien fördern zu lassen. Investitionen ab 5.000 Euro sind förderfähig, im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 28.02.2021 kann diese Unterstützung beantragt werden.
„Wer jetzt in zukunftsträchtige Projekte investiert, bekommt Unterstützung von der Bundesregierung. Das ist ein Anreiz für alle, die in erneuerbare Energien oder kreislauforientierte Projekte investieren wollen“, begrüßt Bauernbund-Präsident Abg. z. NR DI Georg Strasser die Investitionsprämie und dankt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Wirtschaftsministerin Dr. Margarete Schramböck. Insgesamt steht ein Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
„Unser Ziel ist eine hoch modernisierte Land- und Forstwirtschaft, die als erster Wirtschaftszweig auf Erdöl verzichten kann. Dieser Weg schafft zahlreiche Möglichkeiten der regionalen Wertschöpfung und wird die Nachfrage nach Produkten aus österreichischer Produktion ankurbeln“, sagt Strasser und ergänzt: „Diese Investitionsprämie kommt allen zugute, die unser Ziel unterstützen.“
Investitionen mit bis zu 14% förderbar
Zu Gute kommen werden diese Investitionen in die Zukunft nicht nur den Bäuerinnen und Bauern, sondern der gesamten Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum. „Damit können wir die Betriebe in den ländlichen Regionen unterstützen, regionale Kreislaufwirtschaft fördern und zugleich den Klimaschutz vorantreiben“, sieht Strasser bei diesem Investitionsschub mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Förderfähige Projekte sollen einen Zuschuss von 7%, Projekte in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit einen Zuschuss von 14% erhalten. Darunter fallen für den Sektor Land- und Forstwirtschaft beispielsweise Investitionen in Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen, Holzgaserzeugung zur Eigenversorgung, energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe, biogene Brenn- und Treibstoffe oder auch in Kreislaufwirtschaft und Rohstoffmanagement. Zudem werden Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen sowie Anschaffungen zur Digitalisierung der Betriebe gefördert.
Die COVID-19-Investitionsprämie erfolgt in Form von steuerfreien Zuschüssen und ist zudem kompatibel mit anderen Fördermaßnahmen wie der Investitionsförderung im Zuge des Programms LE 14-20, Umweltförderungen, Agrarinvestitionskrediten, Fixkostenzuschüssen und AWS-Überbrückungsgarantien. Weitere Informationen sind unter https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/ zu finden.
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