Neue EU-Emissionsregeln für Schweine- und Geflügelhalter

Für Schweinehaltungen ab 350 GVE sollen ab 2032 neue EU-Emissionsregulative gelten.

Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wird reformiert, darauf haben sich Ende November der Rat der Europäischen Union, die Kommission und das Europäische Parlament geeinigt. Laut gemeinsamer Trilog-Position werden neue Emissionsregeln für Industriebetriebe und „agro-industrielle“ Einrichtungen erlassen. Ziel der Richtlinie sei es, Emissionen von Stickoxiden, Ammoniak, Methan, CO2 und Quecksilber zu reduzieren, heißt es in einer Aussendung des EU-Rates.

Schweine- und Geflügelhalter müssen sich ab 2030 auf neue Anforderung beim Thema Emissionsschutz einstellen. Die Rinderhaltung bleibt vorerst aus der Richtlinie ausgeschlossen.

Die EU-Institutionen haben sich auf folgende Bestandsgrenzen geeinigt, ab denen Maßnahmen zum Emissionsschutz zu setzen sind:

  • Legehennen 300 GVE (ca. 21.500 Hennenplätze)
  • Mastgeflügel 280 GVE (ca. 40.000 Mastplätze)
  • Schweine 350 GVE (1.166 Mastschweine, 700 Sauen)
  • Gemischtbetriebe 380 GVE (Schwein und Geflügel)

Die Umrechnung von Großvieheinheiten (GVE) auf Tierzahlen erfolgt mit einem eigenen Umrechnungsschlüssel der EU-Kommission, wonach Schweine ab 20 kg Lebendgewicht mit 0,3 GVE zu bewerten sind.
Ausnahmen sind vorgesehen, allerdings lediglich für Bio-Betriebe und sehr extensiv geführte Schweinehaltungen sowie Freilandhaltungen.

Ursprünglich hatte die Kommission eine Bestandsgrenze von 150 GVE für alle Nutztierarten vorgeschlagen, die nunmehr geplanten Grenzen stellen einen Kompromiss dar.

Voll wirksam voraussichtlich ab 2032

Der weitere Zeitplan der Beschlussfassung sieht vor, dass die Novelle Anfang 2024 in Kraft treten könnte. Bis etwa Jahresbeginn 2026 haben die Mitgliedstaaten Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht zu übernehmen. Danach soll die Verordnung stufenweise in Kraft treten, in der Schweinehaltung zunächst für Betriebe ab 600 GVE, ab 2030 für Betriebe ab 400 GVE und ab 2032 schließlich für alle Betriebe ab 350 GVE.

Nach aktuellem Stand sind auch auf bestehende Betriebe bei Überschreiten der Schwellenwerte die neuen Bestimmungen anzuwenden.
Welche Anforderungen die Betriebe konkret erfüllen müssen, um ihre Emissionen zu mindern, steht derzeit noch nicht fest. Für die Tierhalter in der EU sollen dazu die sogenannten „besten verfügbaren Techniken“ (BVT) in Merkblättern zusammengefasst werden.

Schockwelle in der Schweinebranche

In der Schweinebranche lösen die geplanten Bestimmungen eine Schockwelle aus. So stellte die deutsche Interessensgemeinschaft der Schweinehalter (ISN) fest, dass die enormen Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen für familiengeführte Betriebe wirtschaftlich schlicht nicht umsetzbar seien. Viele weitere Betriebe werde dies zur Betriebsaufgabe zwingen.

Gleichlautend sind erste Reaktionen aus der heimischen Schweinehaltung. Die EU stelle in einer wirtschaftlich ohnehin kritischen Phase die gesamte Produktionssparte in Frage, heißt es etwa aus dem Verband Landwirtschaftlicher Veredelungsproduzenten (VLV) in Oberösterreich.

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QuelleH.M.
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