Neuauflage des ÖKL-Klassikers „Der Traktor im Straßenverkehr“

Wer mit dem Traktor unterwegs ist, sollte alle relevanten Bestimmungen kennen. Foto: agrarfoto.com

Die Neuauflagen des ÖKL-Klassikers „Der Traktor im Straßenverkehr“ berücksichtigen die sich ändernden Bestimmungen, nun liegt die 17. Auflage vor.

Manche(r) sieht in neuen Bestimmungen eine Erschwernis; die Praxis zeigt aber, dass stets Gründe für eine Gesetzesänderung bestehen. Umgekehrt werden Bestimmungen mitunter auch zugunsten der LandwirtInnen praxisfreundlicher gestaltet.

Der Verkehr wird dichter, wozu die ständig abnehmende Zahl von LandwirtInnen noch am wenigsten beiträgt. Wenn aber die gleichen Mengen transportiert, durch Betriebsübernahmen noch weiter entfernten Felder bestellt und beerntet werden sollen, dann werden die Anhänger größer, die Geräte breiter und schwerer. Noch eine Qualität tritt hinzu, die der Exponent am Ende der Formel E=mv2/2 zum Ausdruck bringt: Mit zunehmenden Bauartgeschwindigkeiten der Traktoren steigt die Gefahr überproportional.

Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer, welche die Eigenarten z. B. eines Traktors mit angehängtem Gerät („Ausscheren“) nicht kennen, sind gefordert.

Quelle: ÖKL
“Der Traktor im Straßenverkehr“ in der 17. Auflage. Foto: ÖKL

Nicht alle gesetzlichen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes sind für landwirtschaftliche Fahrzeuge bedeutsam. Dies sind jene Fahrzeuge, die zur Verwendung im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bestimmt sind und als lof-Fahrzeuge (land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge) bezeichnet werden.

Die LandwirtInnen handeln überwiegend verantwortungsbewusst. Und doch darf darauf verwiesen werden, dass die Einhaltung der Bestimmungen sehr wichtig ist. Im günstigsten Fall werden Ermahnungen oder Organmandate, im ungünstigsten existenzgefährdende Regressforderungen vermieden.

Zum Glück sehr viel häufiger sind „gewöhnliche“ Anhaltungen zum Zweck der Kontrolle: Dann sollte man sich auf einen „Landwirte-Bonus“ nicht verlassen, wenngleich wie überall im Leben auch für den Umgang mit der Exekutive gilt: „Wie man in den Wald hineinruft, …“!

Die Autoren haben in gewohnter Weise versucht, die Bestimmungen in einer für die Praktikerin und den Praktiker verständlichen Form darzulegen; Anregungen sind dennoch erwünscht.

Es wird vom ÖKL empfohlen, den „ÖKL-Klassiker“ am Traktor mitzuführen, was durch die kompakte Form der Broschüre leicht möglich ist.
Gebhard Aschenbrenner, ÖKL

Die 17. Auflage des “Traktors im Straßenverkehr” kostet sechs Euro. Bestellt werden kann sie beim ÖKL: Tel. 01/505 18 91, office@oekl.at oder www.oekl.at

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  • Traktor Titel OEKL: ÖKL
  • Traktor: agrarfoto.com
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