Aufatmen bei Biomasse-Anlagenbetreibern: Am Donnerstag, 25. April, wurde im Nationalrat eine Übergangslösung für 47 Biomasse-Anlagen sowie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe beschlossen. Die Überbrückungslösung soll den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) 2020 einen Übergang ermöglichen. Diese Übergangslösung wurde notwendig, weil die SPÖ-Bundesräte im Februar die Ökostrom-Novelle und darin enthaltene Tarifförderungen für Holzkraftwerke auf Biomassebasis blockiert hatten. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Das Biomasse Grundsatzgesetz war die einzige Option nach dem Veto der SPÖ. Die Rettung der Biomasse-Anlagen war uns im Sinne der erneuerbaren Energie in Österreich wichtig.“ Das nun beschlossene Gesetz soll den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen dafür sorgen, dass die Ökostrom-Anlagen nicht vom Netz gehen müssen.
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