Mobile Schlachtung: Tierwohl von Anfang bis zum Ende

2018 sind in Oberösterreich die rechtlichen Rahmenbedingungen für mobile beziehungsweise teilmobile Schlachtungen hergestellt worden. Seither haben sich erfolgreiche Modelle entwickelt.

Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger besichtigte den Betrieb von Manfred Pilsl in Sonnberg.

Weitgehend stressfrei für die Tiere geht es zu, wenn diese direkt am landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet werden können. So sind sie in ihrem gewohnten Umfeld und auch keinem Lebendtransport ausge­setzt. Als Erweiterung einer bestehenden Zulassung als Schlachtbetrieb haben sich daher mobile Schlachtanlagen bewährt. Die Verantwortung für den gesamten Prozess liegt  aber durchgehend beim Schlachtunternehmen. Die vor der Schlachtung erforderlichen Untersuchungen, das Ruhigstellen vor der Betäubung, die Betäubung sowie die Entblutung können trotzdem direkt am Herkunftsbetrieb des Tieres umgesetzt werden.

Ohne Verlade- und Transportstress

„Mit der mobilen Schlachtung ist es Landwirten möglich, ihre Tiere ohne Verlade- und Transportstress zu schlachten. Dieses Konzept eignet sich gut für extensive Tierhaltungsformen und entspricht sowohl den Wünschen vieler tierhaltender Betriebe, als auch den steigenden Anforderungen der Konsumenten“, ist Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger überzeugt. Und: „Zudem bietet diese Form der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Fleischverarbeitungsgewerbe Diversifizierungs- und Marketingchancen für kleinstrukturierte Betriebe auf beiden Seiten.“

Der Fokus bei der mobilen  Schlachtung liegt auf der Rinderwirtschaft, insbesondere der Mutterkuhhaltung, die in Oberösterreich einen wichtigen Betriebszweig darstellt. Eine Beantragung der Zulassung ist aber auch für die Schlachtung anderer Tierarten möglich.

Derzeit sind in Oberösterreich drei Betriebe für diese Form der teilmobilen Schlachtung zugelassen, bei der eben der erste Teil der Schlachtung am Herkunftsort erfolgt, der weitere dann aber im bereits bestehenden stationären Schlachthof. Der Betrieb von Manfred Pilsl in Sonnberg hat eine Kooperation mit 13 Herkunftsbetrieben in den Bezirken Freistadt und Urfahr-Umgebung. Der zweite Betrieb befindet sich im Bezirk Perg und hat Kooperationen mit derzeit drei Herkunftsbetrieben. Der dritte Betrieb mit mobiler Zulassung ist im Bezirk Braunau angesiedelt. Eine Kooperation ist bereits fixiert, 20 weitere im eigenen Bezirk sowie im angrenzenden Bezirk Salzburg-Umgebung werden angestrebt. Daneben führt der Veterinärdienst des Landes immer wieder Beratungen und Vor-Ort-Besichtigungen bei Interessenten durch, zuletzt etwa im Bezirk Steyr-Land.

„Die mobile Schlachtung eignet sich gut für extensive Tierhaltungsformen und entspricht auch den steigenden Anforderungen der Konsumenten.“ michaela langer-weninger

Es gibt eine Reihe von Anforderungen, die an mobile Schlachtungen gestellt werden, sowohl aus Sicht des Tierschutzes, als auch aus Gründen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes. Sie gelten jeweils für Einzelschlachtungen.

Der weg zur mobilen Anlage

Antrag an Bezirkshauptmannschaft. Die Antragstellung erfolgt durch den Schlachthofunternehmer über die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Im Zuge dieser Antragstellung ist eine möglichst genaue Projektbeschreibung im Sinne der Lebens-mittelhygiene-Zulassungsverordnung erforderlich. Bereits im Antragsprojekt sind jene tierhaltenden Betriebe zu benennen, für welche eine Schlachtzulassung vor Ort beantragt wird.

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  • 2024 01 10 Mobile Schlachtung C Land OÖ Haag (4): land oö/haag
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AUTORred GC
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