Ministerrat: Fristverlängerung für bäuerliche Wasserentnahme

Bewässerung wird durch den Klimawandel zukünftig noch wichtiger werden. Dementsprechend wichtig sind die Zugriffsrechte auf das Wasser. Foto: agrarfoto.com

Im letztwöchigen Ministerrat wurde das Umweltpaket des Landwirtschaftsministeriums beschlossen. Dies beinhaltet unter anderem eine Verlängerung der besonderen Befristung von Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke von zwölf auf 25 Jahre. Die niederösterreichischen Agrarvertreter zeigen sich über diesen Beschluss erfreut. NR Georg Strasser: “Diese Änderung sorgt für Planungssicherheit und Bürokratieabbau, was im Sinne der niederösterreichischen Landwirtschaft ist. Danke an Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die für unsere Anliegen stets ein offenes Ohr hat.”

“Unsere Bäuerinnen und Bauern sind professionell in ihrer Arbeit, innovativ in ihren Wegen und naturnah in ihrer Wirtschaftsweise. Für all das braucht es aber eine geregelte Wasserversorgung. Für unsere Bäuerinnen und Bauern ist die Verlängerung ein wichtiger Schritt”, erklärt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

“25 Jahre sind ein Zeitraum, der den wirtschaftlichen Abläufen entspricht und Rechte für fast eine Generation auf unseren Bauernhöfen sichert. Das Wichtigste ist, dass die damit verbundenen Behördenverfahren so unbürokratisch und unkompliziert wie möglich sind. Vor allem, da man eines mitbedenken muss: Sollte es im Laufe der Zeit zu klimawandelbedingten Veränderungen der Wasserversorgung kommen, hat die Behörde in jedem Fall die notwendigen Eingriffsmöglichkeiten”, so der Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Niederösterreich Hermann Schultes.

NR Johannes Schmuckenschlager, der als Umweltsprecher der ÖVP das Paket intensiv mitverhandelte, ergänzt: “Die Bewässerung von Feldern wird im Zeichen des Klimawandels in Zukunft eine noch größere Rolle spielen, daher ist eine solche Verlängerung zu begrüßen. Die betroffenen Betriebe sind auf möglichst einfache behördliche Abläufe angewiesen, schließlich ist bei der Elektrifizierung von Feldbrunnen das Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung auch Voraussetzung für eine Förderung in der Ländlichen Entwicklung.”

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  • Bewaesserung J 4 ID50497: agrarfoto.com
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