Milchreduktion – Menge nicht ganz ausgeschöpft

Weil die Reduktionsmenge von den EU-Milchbauern für den ersten Antragszeitraum nicht ganz ausgeschöpft wurde, wird es eine weitere Antragsmöglichkeit geben. Fristende ist am 12. Oktober 2016 um 12 Uhr.

Rund 4100 österreichische Milchbauern stellten Anträge zur Abgeltung ihrer nicht angelieferten Milchmengen. ©Agrarfoto.com
Rund 4100 österreichische Milchbauern stellten Anträge zur Abgeltung ihrer nicht angelieferten Milchmengen. ©Agrarfoto.com
Die erste Antragsfrist für die EU-Maßnahme der Milchmengenreduktion ist abgeschlossen. Laut aktuellen Zahlen der Agrarmarkt Austria (AMA) stellten in Österreich rund 4100 Milchbauern einen Antrag für den Reduktionsanreiz von 14 Cent/kg. Die dadurch eingesparte Milchmenge wird in Österreich laut den Anträgen etwa 26.500 Tonnen betragen und muss im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016 eingespart werden.

Kein Kürzungsfaktor für ersten Zeitraum nötig

EU-weit reichten die Milchbauern Anträge ein, die eine Reduktionsmenge von 1,06 Mio. Tonnen ergibt. Da die insgesamt zur Verfügung stehende Menge damit nicht ganz erreicht wird, gibt es auch keinen Kürzungsfaktor für die eingesparte Menge des ersten Reduktionszeitraums.

Antrag bis 12. Oktober

Nur 11.407 Tonnen schöpften die Antragsteller EU-weit für den ersten Reduktionszeitraum nicht aus. Für diese übrig gebliebene Menge wird eine zweite Runde der Maßnahme eröffnet. Anträge für den zweiten Reduktionszeitraum sind bis 12. Oktober 2016 (12 Uhr) möglich. Diese Anträge beziehen sich dann auf den zweiten Reduktionszeitraum von November 2016 bis Jänner 2017.

Weitere Möglichkeit für nationale Maßnahme

Gleichzeitig mit der EU-Reduktionsbeihilfe konnte auch die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für den Reduktionszeitraum Jänner bis März 2017 beantragt werden. (Dieser Termin war mit dem ersten Termin der EU-Maßnahme kombinierbar.) Mit ca. 3700 Anträgen in Österreich nutzten fast 90 Prozent der Antragsteller diese zusätzliche Möglichkeit mit einer Reduktionsmenge von 33.600 Tonnen. Für jene Landwirte, die keinen Antrag auf die EU-Reduktionsbeihilfe gestellt haben, gibt es von 14. November bis 7. Dezember 2016 eine weitere Antragsmöglichkeit für die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe. Aufgrund dieser Möglichkeit geht das Landwirtschaftsministerium davon aus, dass sich das Gesamtausmaß der geplanten Reduktionsmengen im Rahmen der Anpassungsbeihilfe von derzeit 33.600 Tonnen noch weiter erhöht.

Zu früh für Trendwende

Trotz zuletzt positiverer Entwicklungen bei den Produktpreisen sei es noch zu früh, um eine endgültige Trendwende am Milchmarkt auszurufen, informiert das Landwirtschaftsministerium. Das würden offenbar neben den Experten auch viele Erzeugerbetriebe so sehen. Diese leisten im Rahmen ihrer individuellen Betriebsstrategie einen Beitrag, um etwas Druck von der Angebotsseite zu nehmen, heißt es seitens des Landwirtschaftsministeriums. Die Höhe der tatsächlichen Lieferrücknahme wird aber insbesondere von der Entwicklung der Erzeugerpreise und den Verwertungsmöglichkeiten der Molkereien abhängen.

Unbürokratische und einfache Antragstellung

Für Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter ist die Beteiligung an der Maßnahme von rund 15 Prozent der heimischen Milchbauern ein “positives Signal in Richtung Milchmarkt. Die einfache und unbürokratische Antragstellung, die umfassende Information sowie die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern und der AMA ermöglichte die gute Annahme dieses freiwilligen Angebots durch die Landwirtinnen und Landwirte”, betonte der Minister.

EU-Vergleich: Österreich: Reduktion um 2,5 % der EU-Menge

Österreichs Mengenanteil von 26.500 Tonnen an der EU-Milchreduktionsmaßnahme beträgt laut Agrarmarkt Austria 2,5 %.
• In Deutschland wurde mit 286.000 Tonnen Milch die größte Menge für das Programm beantragt,
• gefolgt von Frankreich mit 181.000 Tonnen,
• Großbritannien mit 112.000 Tonnen,
• den Niederlanden mit 80.000 Tonnen und
• Irland mit 74.000 Tonnen.

Hintergrund: Zweites Hilfspaket soll Preise stabilisieren

Bereits im September 2015 schnürte die EU ein erstes Hilfspaket für den Milchsektor. Das zweite Paket besteht nun aus einer EU-weiten Milchreduktionsbeihilfe und einer von den Mitgliedsstaaten zu gestaltenden Anpassungsbeihilfe. Die Festlegungen und Arbeiten erfolgten dabei gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern und Branchenvertretern. Die Milchreduktionsbeihilfe ist ein auf EU-Ebene erstmals zur Anwendung kommendes, freiwilliges Marktsteuerungsinstrument und soll die Grundlage für bessere Milchpreise schaffen.

Eva Zitz

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