Das Angebot an die Nachfrage heranführen – das ist das Ziel der EU-Maßnahmen zur Milchmengenreduzierung. Die von Österreich geforderten und durchgesetzten Maßnahmen zur freiwilligen Reduzierung mit finanzieller Unterstützung durch die EU werden nun umgesetzt. Bereits im September 2015 schnürte die EU ein erstes Hilfspaket für den Milchsektor. Das zweite Paket besteht nun aus einer EU-weiten Milchreduktionsbeihilfe und einer von den Mitgliedsstaaten zu gestaltenden Anpassungsbeihilfe. Die Festlegungen und Arbeiten erfolgen dabei gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern und Branchenvertretern. Die Milchreduktionsbeihilfe ist ein auf EU-Ebene erstmals zur Anwendung kommendes, freiwilliges Marktsteuerungsinstrument und soll die Grundlage für bessere Milchpreise schaffen.
Erleichterung für kleine Betriebe durchgesetzt
Die entsprechenden EU-Verordnungen werden voraussichtlich am 10. September 2016 veröffentlicht. Bei den Verhandlungen mit der EU-Kommission wurde auf Initiative Österreichs erreicht, dass die Mindestantragsmenge von ursprünglich 3000 kg auf nunmehr 1500 kg halbiert wird. Damit soll kleineren Betrieben der Zugang zur Maßnahme erleichtert werden. Bezugspunkt für die Milchreduktion ist die Liefermenge in der jeweiligen Vorjahresperiode.
Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter betonte: “Dass die Mindestantragsmenge von 3000 auf 1500 Kilogramm halbiert wurde, ist ein wichtiger Erfolg für Österreich. Damit können auch kleinere Betriebe die Milchreduktionsbeihilfe leichter in Anspruch nehmen.”
So funktioniert die EU-Maßnahme
Die Reduktionsbeihilfe beträgt maximal 14 Cent/kg. Für diese Maßnahme stehen EU-weit 150 Mio. Euro zur Verfügung, was einer Reduktionsmenge von 1,071 Mio. t entspricht. Die Anforderungen sind dabei EU-weit einheitlich. Die Antragstellung erfolgt durch den Landwirt über das eAMA Portal oder im Bedarfsfall alternativ über die Landwirtschaftskammern. Der Antragsbeginn wird noch bekannt gegeben.
• Ein Antrag ist nur möglich, wenn im Juli 2016 noch Kuhmilch an einen Erstankäufer (Molkerei bzw. Unternehmen, das Milch beim Erzeuger kauft) geliefert wurde.
• Die beantragte Reduktionsmenge muss mindestens 1500 kg betragen.
• Die für eine Unterstützung infrage kommende Reduktion beträgt maximal 50 Prozent der Liefermenge in der jeweiligen Referenzperiode (siehe unten). Aussteiger können daher nur für die Hälfte der früheren Liefermenge eine Beihilfe erhalten.
Es sind insgesamt vier Einreichtermine vorgesehen, wobei je Milcherzeuger nur ein Antrag möglich ist:
- 21. September: für die Milchreduktion von Oktober bis Dezember 2016
- 12. Oktober: für die Milchreduktion von November 2016 bis Jänner 2017
- 9. November: für die Milchreduktion von Dezember 2016 bis Februar 2017
- 7. Dezember: für die Milchreduktion von Jänner bis März 2017.
Die Referenzperiode für die Mengenreduktion ist die dem jeweiligen Einreichtermin entsprechende Vorjahresperiode. Beispielsweise gilt für den Einreichtermin 21. September der Zeitraum Oktober bis Dezember 2015 als Referenzzeitraum.
Werden die 150 Mio. Euro bereits im ersten Antragszeitraum aufgebraucht, verfallen alle darauffolgenden Einreichtermine. Bei Überbeantragung erfolgt eine aliquote Kürzung der Menge für alle Antragsteller in der EU. Sind Restmengen vorhanden, so stehen diese für den jeweils darauffolgenden Reduktionstermin zur Verfügung.
So funktioniert die nationale Maßnahme
Eine weitere Anpassungsbeihilfe konnte national bestimmt werden. Dafür stehen insgesamt 350 Mio. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Österreich wurden davon 5,86 Mio. Euro zugeteilt. Diese werden zur Verlängerung der Milchreduktionsbeihilfe um zusätzliche drei Monate verwendet. Damit kann der Aufwand für die teilnehmenden Betriebe begrenzt werden, und das Ziel der Angebotsdrosselung wird konsequent verfolgt. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind daher ein Angebot an die Milchbetriebe, ihre Anlieferungsmenge zu reduzieren.
• Verwendung der Mittel für die Anpassungsbeihilfe ausschließlich zur Verlängerung der EU-Reduktionsmaßnahme;
• Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Betriebe, die von Jänner bis März 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum die Anlieferungsmenge verringern;
• Für die Milchlieferrücknahme ist ein Betrag von 14 Cent/kg vorgesehen.
• Damit es zu keinen Überschneidungen der Zeiträume kommen kann, ist die nationale Maßnahme nur mit dem EU-Reduktionszeitraum Oktober bis Dezember 2016 kombinierbar.
• Zur Verminderung des Aufwandes für die Landwirte sollen Reduktionsbeihilfe und Anpassungsbeihilfe gemeinsam beantragt werden können.
• Antragstellung erfolgt individuell über eAMA-Portal, alternativ im Bedarfsfall über die Landwirtschaftskammern.
• Keine Höchstmengen vorgesehen, aber Milchanlieferung bis Ende Dezember 2016 erforderlich;
• Nicht verbrauchte Mittel (tatsächliche Reduktionsmenge geringer als die beantragte) werden aliquot auf die Antragssteller verteilt.
Stabilisierung des Marktes durch Entlastung
Auf der AMA-Homepage www.ama.at wird bis Ende Dezember 2016 ein allfälliger Kürzungsfaktor veröffentlicht, falls die beantragten Mengen (ab ca. 42.000 t) die verfügbaren Mittel von 5,86 Mio. Euro übersteigen. Somit wird die beihilfenfähige Reduktionsmenge á 14 Cent/kg vor Beginn des Reduzierungszeitraums bestätigt. Durch den Wegfall der Produktionskosten bei Nichtanlieferung soll sich der Betrag von 14 Cent/pro kg für die Bauern rentieren, erklärt das Landwirtschaftsministerium.
Rupprechter betonte zu den beschlossenen Maßnahmen: “Die Stabilisierung der Milchpreise kann kurzfristig nur durch eine Entlastung des Marktes erreicht werden. Ich habe mich auf EU-Ebene mit Nachdruck für marktstabilisierende Maßnahmen eingesetzt. Das Hilfspaket der EU ist ein wichtiger Schritt, um der europaweiten Milchkrise effektiv entgegenzuwirken.”