Mehr Sicherheit durch neue Ernteversicherung

Staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien auf Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle wurde ausgeweitet.

Entschädigungen für Frostschäden im Obstbau sollen Ende des Jahres ausbezahlt werden. ©Agrarfoto.com
Entschädigungen für Frostschäden im Obstbau sollen Ende des Jahres ausbezahlt werden. ©Agrarfoto.com
Wer heuer eine landwirtschaftliche Versicherung gegen Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle abgeschlossen hat, bekommt in diesen Tagen einen Teil der Prämien rückerstattet. Die Österreichische Hagelversicherung zahlt Bauern rückwirkend jenen Anteil zurück, der durch den Ausbau der Versicherungssysteme ab 2016 von der öffentlichen Hand getragen wird. Die Bauern werden damit bei der eigenständigen Risikovorsorge unterstützt. “Das war mir ein großes Anliegen. Darum stellen wir bis 2020 insgesamt 76 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung”, erklärte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.

Hilfe zur Selbsthilfe

Als Ergebnis der gemeinsamen, intensiven Bemühungen von Rupprechter, Bauernbund-Präsident Jakob Auer und LKÖ-Präsident Hermann Schultes wurde ab heuer die staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien auf Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle ausgeweitet. Durch das attraktivere Versicherungssystem soll die Zahl der versicherten Landwirte deutlich erhöht werden. “Endlich sehen die Bauern auf ihrem Konto, wofür der Bauernbund so lange gekämpft hat – die neue prämienbegünstigte Ernteversicherung”, betonte Auer und freute sich darüber, dass die Hilfe zur Selbsthilfe dieser Tage bei den heimischen Bauern angekommen ist.

Frostentschädigung

Ab sofort ist auch die Sonderrichtlinie für Frostschäden in Kraft. Mit der Sonderrichtlinie werden frostbedingte Einkommensverluste bei Obst-, Wein-, Erdbeer-, Hopfenkulturen und Kernobstjunganlagen abgefedert. Der Bund stellt bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung, die betroffenen Länder haben sich im selben Ausmaß an der Maßnahme zu beteiligen. Die Förderungsansuchen sind der jeweils zuständigen Förderungsabwicklungsstelle bis spätestens 30. September 2016 bzw. hinsichtlich Wein bis zum 15. November 2016 vorzulegen. Ziel ist es, die Entschädigungen für Obstkulturen noch heuer und für Wein in den ersten Monaten 2017 auszuzahlen.

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