Unfaire Praktiken verbieten
Gefordert wird darin unter anderem eine EU-Rahmengesetzgebung, die unfaire Handelspraktiken verbietet, es anerkannten Erzeugergemeinschaften im Wettbewerbsrecht erlaubt, nicht nur Qualitätsstandards, sondern auch Mengen und Preise zu definieren und den Landwirten ein Anrecht auf schriftliche Verträge einräumt. “Die Zeit der Lippenbekenntnisse und der freiwilligen Selbstverpflichtung ist vorbei. Ich fordere eine EU-Rahmengesetzgebung, die systematisch gegen Produzentenerpressung und Unterbietungswettbewerb vorgeht”, stellte die österreichische bäuerliche EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger am Montag anlässlich einer Expertenanhörung zum Bericht im Agrarausschuss des EU-Parlaments klar. Laut Köstinger sei es “ein Skandal”, wenn Milch billiger als Wasser verkauft werde. So seien nur die Preise für die bäuerlichen Erzeuger gesunken, die Margen für die Handelskonzerne hingegen größer geworden. “Übrig bleiben bäuerliche Erzeuger in ganz Europa, die diesem Unterbietungswettbewerb nicht mehr standhalten können”, so Köstinger. Ähnlich die Argumentationslinie von LKÖ-Generalsekretär Josef Plank, der als Experte im EU-Agrar- ausschuss geladen war. Es bedürfe, so Plank, branchenübergreifender Vereinbarungen, europäischer Regelungen gegen unfaire Handelspraktiken sowie spezifischer Wettbewerbsregelungen für die Landwirtschaft. Denn diese komme in einer Art “Sandwichposition” zwischen einem konzentrierten Markt für landwirtschaftliche Betriebsmittel mit einigen wenigen Anbietern und der Marktmacht von ebenfalls einigen wenigen Handelsketten immer mehr unter Druck – “bis es nicht mehr geht”. Ob Hogan allerdings den ziemlich einhelligen Forderungen der EU-Parlamentarier und der Experten nach einer einschlägigen EU-Gesetzgebung so rasch, wie gefordert, nachkommen wird, darauf wollte sich der Agrarkommissar am Montag im EU-Parlament auch auf Nachfrage Köstingers nicht definitiv festlegen. “Ich denke, dass wir 2017 hier vorankommen werden, denn es muss Gleichgewicht in der Wertschöpfungskette hergestellt werden”, so Hogan. Allein entscheiden kann der Agrarkommissar das aber nicht, braucht er doch dafür die Zustimmung der gesamten EU-Kommission, also auch jener für Wettbewerb.
Christine Demuth