Tirol gilt als Vorreiter im Wolfsmanagement.

In Tirol geht es um die Zukunft der Almwirtschaft. Wir reizen auf Basis von Gutachten alle rechtlichen Spielräume aus und gehen einen neuen Weg im Wolfsmanagement. Mit diesem Maßnahmenkatalog sind wir weiter als alle anderen österreichischen Bundesländer und auch als Südtirol. Wir setzen um, was möglich ist, um die Tiere unserer Bauern zu schützen. Im Umgang mit Problemwölfen gibt es nun einen Maßnahmenplan, der bis hin zur Entnahme reicht. Damit bieten wir den betroffenen Bauern und Almen eine Perspektive“, so Landeshauptmann-Stellvertreter
Josef Geisler.

Darüber hinaus wurde das öffentliche Interesse an der nachhaltigen Bewirtschaftung der Almen und die Ausweisung von Alpschutzgebieten, in denen kein Herdenschutz möglich ist, im Almschutzgesetz ausdrücklich festgeschrieben. Zudem wird der Anspruch auf Entschädigungen für Schäden an Nutztieren durch Beutegreifer ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben. In Tirol werden nicht nur getötete Tiere entschädigt, sondern gibt es auch einen Entschädigungsanspruch für verletzte Tiere und deren Behandlung sowie für im Zusammenhang mit der Präsenz eines Beutegreifers vermissten Tieren. Dort, wo möglich, werden Maßnahmen zum Herdenschutz weitergeführt und ausgebaut.

„FFH-Richtlinie ist
kein Evangelium“

Quelle: LandTirol
Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler

Geisler fordert abermals auch Bund und EU auf, zu handeln. „Wir sind im Korsett des EU-Rechtsrahmens, aber die FFH-Richtlinie ist kein unantastbares und unveränderbares Evangelium. Im Gegenteil stelle ich die Zeitgemäßheit der vor 30 Jahren festgelegten Richtlinie, in der der höchste Schutz für Raubtiere wie Wolf und Bär fest verankert ist, stark in Frage und fordere eine Überprüfung und Aktualisierung ein.“

Weiter meint Geisler: „Wir haben auf Landesebene nun alles umgesetzt, was rechtlich machbar ist. Jetzt muss auch Druck vom Bund auf die EU aufgebaut werden, damit es zu einer Überarbeitung dieser nicht mehr zeitgemäßen Richtlinie kommt. Ich begrüße deshalb, dass nun auch von Klubobmann August Wöginger und Bundesministerin Elisabeth Köstinger ein klares Bekenntnis zum Schutz der heimischen Almwirtschaft gekommen ist.“

Das Prozedere im Detail:

  • Die neuen Bestimmungen treten aus verfassungsrechtlichen Gründen erst nach sechs Wochen (Mitte August) in Kraft. In dieser Zeit werden jedoch wichtige Vorarbeiten geleistet, die insbesondere den Erhaltungszustand bzw. die Weideschutzgebiete betreffen.
  • Konkret sieht die rechtliche Konstruktion im Tiroler Jagdgesetz so aus: Ein fünfköpfiges Fachkuratorium, dessen Geschäftsstelle bei der Landesveterinärdirektion angesiedelt ist, beurteilt im Einzelfall die Verhaltens-auffälligkeit eines großen Beutegreifers und spricht gemäß dem österreichischen Managementplan Wolf Empfehlungen für Maßnahmen bis hin zur Entnahme aus. Die Namen der einzelnen Personen im Gremium werden nicht öffentlich gemacht.
  • Somit wird nicht jede Entscheidung zum Politikum, sondern wird vom Fachgremium getroffen. Die Landesregierung bindet sich an diese Entscheidung, um eine Beschleunigung und Objektivierung der jeweiligen Verfahren zu gewährleisten.
  • Die Landesregierung stellt dann in einer Verordnung umgehend die Gefährlichkeit eines Tieres fest. In weiterer Folge nimmt die Jagdbehörde ein bestimmtes Tier bescheidmäßig für eine gewisse Dauer und einen bestimmten Bereich von der Schonzeit aus und ermöglicht so die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen. Damit wird er für einen definierten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet tatsächlich zu einem jagdbaren Tier. Der Bescheid kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen unmittelbar rechtskräftig werden.
  • Die EU-rechtlichen Vorgaben sehen zwingend eine Einzelfallbeurteilung vor, deswegen kann nicht ganz Tirol zur wolfsfreien Zone erklärt werden. Das lässt der Rechtsrahmen bei weitem nicht zu. Dort, wo es möglich ist, wird es Herdenschutz geben müssen. Wo kein Herdenschutz möglich ist, wird es zur Entnahme von Problemwölfen kommen können.
  • Die Ausweisung von Weideschutzgebieten ist ein wesentliches Instrument. Das sind Gebiete, in denen Herdenschutz in der Realität nicht umsetzbar ist. Derzeit werden die Parameter in Abstimmung mit Vorarlberg, Salzburg, Südtirol und Bayern erarbeitet.
  • Tirol wird die europaweite Problematik nicht im Alleingang lösen können. „Es braucht ein Umdenken in Brüssel!“, so die Forderung von Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler. Auch der Bund sei gefordert, sich für die Senkung des Schutzstatus auf EU-Ebene einzusetzen.

- Bildquellen -

  • LandTirolGeislerAlm 187: LandTirol
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AUTORred. HP
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