Das Land Tirol unterstützt nach Kräften Bauernhöfe in extremen Berggebieten und will damit dem Trend entgegenwirken, dass Stalltüren für immer geschlossen werden. „Denn gerade die Bauernhöfe in extremen Berggebieten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt und zur Pflege der Kulturlandschaft“, betont Agrararreferent LHStv. Josef Geisler.
Mit einer Betriebssicherungsprämie in der Höhe von 400 bis 600 Euro jährlich sollen Nachteile für 3.900 Bergbetriebe unter sechs Hektar in den Erschwerniszonen 2, 3 und 4 ausgeglichen werden. „Diese Prämie kann die Verbundenheit und Liebe zur Landwirtschaft nicht ersetzen. Sie ist ein Zeichen für die Wertschätzung der Arbeit und ein kleiner Anreiz zur Weiterführung der Bewirtschaftung“, dankt Geisler allen Bäuerinnen und Bauern, die ihre Höfe unter schwierigsten Bedingungen mit viel Einsatz bewirtschaften.
Zusätzlich zum 40-Stunden-Hauptberuf zwei Mal täglich in den Stall gehen und einen Gutteil des Urlaubs für Erntearbeiten verwenden – so sieht der Alltag auf Tirols Nebenerwerbsbetrieben im Berggebiet normalerweise aus. Abgesehen von den erschwerten Produktionsbedingungen sind auch die Kosten für die notwendigen Spezialmaschinen ungleich höher.
Diese natürlichen Nachteile werden im Rahmen des EU-Förderprogramms zur ländlichen Entwicklung über die sogenannte Ausgleichszulage abgegolten. Und obwohl Tirol in der Förderperiode 2014 bis 2020 als einziges Bundesland eine Erhöhung der Gesamtfördermittel zum Ausgleich natürlicher Bewirtschaftungserschwernisse erreichen konnte, mussten die Klein- und Kleinstbetriebe bei der Ausgleichszulage Verluste in Kauf nehmen. Denn die österreichweite Kalkulation baut auf einer durchschnittlichen Betriebsgröße von mehr als 17 Hektar auf. Zum Vergleich: In Tirol haben in den vergangenen Jahren 3.900 oder mehr als ein Drittel aller Bergbauernbetriebe, die Ausgleichszulage erhalten, weniger als sechs Hektar Fläche.
Diese Benachteiligung der Klein- und Kleinstbetriebe wird nunmehr über die Landesförderung kompensiert. Die Betriebssicherungsprämie wird gemäß Förderungsrichtlinie für Kleinbetriebe aus reinen Landesmitteln finanziert und über die AMA ausbezahlt. Ende April wurden 1,916 Millionen Euro an die AMA überwiesen. Der Betrag bezieht sich auf das Antragsjahr 2016 und wurde im Rahmen der April-Auszahlung an die Empfänger überwiesen. Im Gegensatz zur ersten Auszahlung im Dezember 2016, die das Förderjahr 2015 betroffen hatte, wurde bei der diesjährigen Auszahlung kein eigenes Informationsschreiben versendet.