Es waren harte Verhandlungen zwischen den Bundesländern. Nun kann die oö. Bauernvertretung mit Bauernbund-Landesobmann und Agrarlandesrat Max Hiegelsberger und LK-Vizepräsident Franz Reisecker ein gutes Ergebnis vorlegen: Von den beschlossenen Maßnahmen im Zuge der bevorstehenden Anpassung des Förderprogramms Ländliche Entwicklung werden die oberösterreichischen Betriebe profitieren. “Die Maßnahmen sollen einerseits schwierige Marktbedingungen abfedern und den von der GAP-Reform hauptbetroffenen Betriebe in Oberösterreich eine Unterstützung bieten”, so die Bauernvertreter.
Programmänderungen werden eingereicht
Insgesamt sollen dadurch 15,5 Millionen an Fördermitteln österreichweit zu den Betrieben kommen. Bevor die Änderungen wirksam werden können, müssen diese aber noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Dies soll voraussichtlich Mitte des Jahres erfolgen. Die Änderungen betreffen die Ländliche Entwicklung, keine Änderungen gibt es bei den Ausgleichszahlungen. Folgende Vorschläge werden von Österreich eingereicht:
Finanzmittel für Investförderung
- Der Biozuschlag soll mit den anderen Zuschlägen (Junglandwirte- sowie BHK 3 und 4-Zuschlag) kombinierbar werden, um die Bemühungen zur Stärkung des Biosektors zu unterstützen.
- Bei der Schaffung von abgedecktem Güllelagerraum für mindestens zehn Monate wird der Investitionszuschuss von bisher 20 auf 30 Prozent Zuschuss erhöht. Ebenso werden die Investitionskosten (bis maximal 150.000 Euro) nicht auf die maximal anrechenbaren Gesamtkosten (400.000 Euro/Betrieb) angerechnet.
Förderungen für Tierschutzmaßnahmen
In diesem Bereich sind neue Programme geplant, um einen Anreiz für noch tierfreundlichere Haltungsformen zu schaffen und diese Bemühungen finanziell abzugelten. Kern der Maßnahme ist die Bereitstellung von eingestreuten Liegeflächen, die den Tieren ausreichend Platz und hohen Tierkomfort bieten. Die Maßnahmen sind für Stiermast und Schweine vorgesehen (Voraussetzungen siehe untenstehend). Die freiwillige Teilnahme an diesen Programmen könnte in der Folge auch die Grundlage für die Umsetzung von Qualitätsprogrammen in der Schweinehaltung sein. Das Qualitätsprogramm QPlus Rind wird fortgesetzt.
GL-Programm kofinanziert
Das erfolgreiche oö. Landesgrünlandprogramm soll als kofinanzierte Maßnahme unter dem Titel “Grundwasserschutzprogramm” ins ÖPUL übernommen werden und ab 1. 1. 2017 gelten. Die bekannten Voraussetzungen: Mindestanteil Grünland 40 Prozent, Hangneigung weniger als 25 Prozent, Mindestviehbesatz 0,5 RGVE/ha Grünland, absolutes Grünlandumbruchsverbot. Die Flächenprämie beträgt 70 Euro pro Hektar.
Weiters sieht der Vorschlag eine Verlängerung der Möglichkeit des ÖPUL-Einstiegs auf den Herbstantrag 2016 vor. Hiegelsberger: “Die oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern leisten sehr viel auf ihren Betrieben. Darin wollen und werden wir sie auch in Zukunft bestmöglich unterstützen.”
Tierschutzmaßnahmen – Haltung auf Einstreu wird gefördert
Tierkategorien und Höhe der Förderung:
• Männliche Rinder ab 6 Monate: 114 Euro/Tier/ 81 Euro bei Weide, Alpung
• Jung- und Mastschweine ab 32 kg: 20 Euro/Tier
• Zucht- und Jungsauen ab 50 kg: 40 Euro/Tier
Förderungsverpflichtungen:
• Rinder: eingestreute Liegefläche mind. 2 m²/Tier; Gesamtfläche: mind. 3 m² bis 350 kg, mind. 3,6 m² bis 500 kg, 4,2 m² ab 500 kg
• Jung- und Mastschweine: mind. 0,4 m² eingestreute Liegefläche je Tier; Gesamtfläche: 0,7 m² für 32 bis 50 kg, 0,9 m² bis 85 kg, 1,1 m² über 85 kg
• Zuchtsauen und Jungsauen: mind. 0,95 m²/Jung- sau bzw. 1,3 m²/Zuchtsau eingestreute Liegefläche (Gruppenhaltung); Gesamtfläche: 3 m²/Zuchtsau bzw. 2 m²/Jungsau