Im Burgenland können mehr als 58.000 Stimmberechtigte am 26. März ihre Stimme bei der Landwirtschaftskammerwahl abgeben.
Wahlberechtigt sind unter anderem Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter, im Burgenland liegender Gründe mit einem Ausmaß von 5.700 Quadratmetern oder mit einem Einheitswert über 1.500 Euro und hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft selbstständig tätige Personen.
Ist ein Besuch des Wahllokals nicht möglich, kann mittels Briefwahl gewählt werden. Die Wahlkarte muss bis spätestens 16. März schriftlich oder mündlich mit Vorlage eines Identitätsnachweises bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Die Ausfolgung der Wahlkarte erfolgt dann bis spätestens 20. März via Boten der Gemeinde oder mittels eines RSa-Briefes.
Die Wahl mit Wahlkarte kann entweder am Wahltag durch Abgabe der Wahlkarte vor einer Gemeinde- oder Sprengelwahlbehörde oder durch Zusendung im Postweg erfolgen. Wahlkarten können nur persönlich am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben werden oder müssen postalisch bis spätestens 27. März um 16.00 Uhr bei der jeweiligen Kreiswahlbehörde eingelangt sein.
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